15.09.2021

Meisterbonus, Meisterprämie und Meistergründungsprämie starten

Das Thüringer Handwerk kann sich über zwei neue Programme freuen. Ab sofort können alle frischgebackenen Meister*innen des laufenden Jahres einen "Meisterbonus" erhalten; mit der "Meistergründungsprämie" werden Existenzgründungen durch Meister*innen prämiert. „Gemeinsam mit der Meisterprämie für die Jahrgangsbesten bilden Meisterbonus und Meistergründungsprämie ein attraktives Paket für das Thüringer Handwerk als besonderes Zeichen der Wertschätzung“, so Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee.

„Meister sind die Unternehmer und Unternehmerinnen im Handwerk – sie stehen für Unternehmergeist, Qualität, Innovationskraft, aber auch für die hohe Ausbildungsleistung, die das Handwerk in Thüringen erbringt“, so Tiefensee weiter. Der Meisterbrief ist zudem die Grundlage für eine unternehmerische Selbständigkeit, die für Thüringens Wettbewerbsfähigkeit und die Sicherung von Arbeitsplätzen von entscheidender Bedeutung sei. Das Wirtschaftsministerium habe deshalb auf Initiative der R2G-Koalition und der CDU-Fraktion gemeinsam mit den Thüringer Handwerkskammern und dem Thüringer Handwerkstag die Richtlinien für die beiden neuen Programme erarbeitet, um über die bereits bestehenden Instrumente hinaus - z.B. Meisterprämie, Kompetenzzentrum Wirtschaft 4.0, Digitalbonus - das Handwerk zu stärken.

Den Meisterbonus in Höhe von 1.000 Euro können alle Absolvent*innen des Jahres 2021 bei der zuständigen Handwerkskammer beantragen. Für den Haushalt 2021 sind hierfür 400.000 Euro eingeplant. Die Meistergründungsprämie von 5.000 Euro erhalten Handwerksmeister*innen für die Neugründung oder Übernahme eines Handwerksbetriebs sowie die tätigen Beteiligung an einem Handwerksbetrieb in Thüringen im Jahr 2021. Hinzu kommt eine Arbeits- und Ausbildungsplatzprämie in Höhe von 2.500 Euro. Für die Meistergründungsprämie hat der Landtag im Jahr 2021 zwei Millionen Euro bereitgestellt. Die Anträge für die Meistergründungsprämie können direkt über die TAB gestellt werden.

Meisterbonus und Meistergründungsprämie ergänzen die Meisterprämie in Höhe von 1.000 Euro, die seit 2017 als Anerkennung für besondere Ausbildungsleistungen vom Wirtschaftsministerium gemeinsam mit dem Thüringer Handwerk vergeben wird. Ausgezeichnet werden jeweils die besten Meisterprüfungsabsolvent*innen der Gewerke in jedem der drei Thüringer Handwerkskammerbezirke. Zuwendungsempfänger*innen sind ebenfalls die zuständigen Handwerkskammern, die die Meisterprämie nach Bearbeitung durch die TAB, an die Absolvent*innen weiterleiten.

Passende Programme zum Thema

Meisterbonus/Meisterprämie im Handwerk
Meistergründungsprämie

Meistergründungsprämie

  • Zuschuss
  • Existenzgründung
  • Arbeitsplatz-/Ausbildungsplatzschaffung
  • Personalförderung
  • Handwerk
Meisterbonus für Industrie- und Handelsberufe
Zentrale der Thüringer Aufbaubank in Erfurt
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