16.01.2023

Bürgerenergiefonds stärkt die Energiewende in Thüringen

Um für Bürgergenossenschaften in Thüringen mehr Projekte für Bürgerenergie zu ermöglichen, gibt es in Thüringen im laufenden Jahr einen neuen Zuschuss-Fonds. Im "Bürgerenergiefonds" stehen für dieses Jahr 2,5 Millionen Euro zur Verfügung, die Antragsunterlagen sind hier verfügbar.

Dazu erklärt Anja Siegesmund: "Unser Fonds stärkt die dezentrale, regionale Energiewende und ihre Akteursvielfalt. Wir haben bereits rund 30 kleinere Bürgerenergiegenossenschaften in Thüringen - sie wollen wir unterstützen. Insgesamt ist die Projektbeteiligung von Bürgerinnen und Bürgern enorm wichtig für die Akzeptanz der Energiewende vor Ort."

"Der Thüringer Bürgerenergiefonds ist besonders wertvoll für den Start großer Projekte, wie z.B. Photovoltaik-Freiflächenanlagen entlang von Bahnlinien und auf ehemaligen Deponien. Die Planung und Vorbereitung solcher Projekte ist kostenintensiv und risikoreich. Sie wird daher von kleinen Bürgerenergiegenossenschaften gescheut. Aber gerade solche Projekte sind für die Energiewende dringend nötig. Und wir wollen, dass diese in den Händen der Thüringer Bürgerinnen und Bürger sind. Da hilft die neue Förderrichtlinie sehr" ergänzt Professor Reinhard Guthke, Vorsitzender Bürgerenergie Thüringen e.V.

Einen Zuschuss können Genossenschaften für die Planungs- und Startphase von Projekten erhalten, also z.B. für Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Gutachten und andere Leistungen im Zusammenhang mit der erforderlichen Bauleitplanung und dem Genehmigungsverfahren und der Öffentlichkeitsarbeit. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, der maximal mögliche Zuschuss je Projekt 200.000 Euro. Projekte, deren zuwendungsfähige Ausgaben unter 10.000 Euro liegen, werden nicht gefördert.

Das Ziel der Förderung ist die Stärkung von Bürgerenergieprojekten in den Sektoren:

  • Erneuerbare Stromerzeugung, also Wind, Solar oder Biomasse
  • Erneuerbare Wärme (z.B. Solarthermie, Bio-Energie)
  • Energieeffizienz bei der Energienutzung und -versorgung von Gebäuden und Quartieren (z.B. Wärmepumpen)
  • Neue Mobilität (z.B. H2 Tankstellen)
  • Digitalisierung im Energiesektor (z.B. Smart Meter)

Hintergrund:

Weitere Informationen und alle notwendigen Dokumente zur Beantragung sind hier abrufbar.

Die vom Bund mit dem EEG 2023 angekündigte Förderung von Bürgerenergieprojekte ergänzt die erforderlichen Impulse in Thüringen denn die vom Bund zugrunde gelegte Definition der Bürgerenergiegesellschaft stellt hohe, für Thüringen weitgehend nicht einzuhaltende Anforderungen. So verlangt § 3 Nr. 15 lit. a EEG 2023 für Bürgerenergiegesellschaften 50 natürliche Personen als stimmberechtigte Mitglieder bzw. stimmberechtigte Anteilseigner. Diese Voraussetzung wird von Bürgerenergiegenossenschaften in Thüringen weitgehend nicht erfüllt. Falls doch sind Doppelförderungen nicht möglich.

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