Förderung Breitband - wo steht Thüringen beim Ausbau?

Informationen aus der Thüringer Aufbaubank (auf dem Bild zu sehen ist ein Tablet, das von einem Mann bedient wird.)

Dieser Artikel ist in unserer Reihe "Impulse" erschienen. Kommunen erhalten hier aktuelle Fachinformationen an die Hand. Sie möchten die Impulse direkt ins Postfach? Abonnieren Sie unseren vierteljährlichen Newsletter speziell für die öffentliche Hand.

jetzt Newsletter abonnieren

(25.01.2019) „Glasfaseranschlüsse für alle“ - die fortgeschriebenen Ausbauziele der Bundesregierung führen in vielen Kommunen dazu, dass aktuelle Planungen grundlegend geändert werden müssen. Aber: Die Fördermittelgebenden beim Bund und Land haben zusätzliche finanzielle Mittel in Aussicht gestellt.

Das Problem der "digitalen Spaltung" macht Breitbandförderung möglich und nötig

Bereits seit 2012 befasst sich die TAB mit dem Thema „Breitband“. Während es zunächst um die Grundversorgung des ländlichen Raums mit min 2 Mbit/s Datenrate ging, stehen seit 2016 die Weichen in Richtung schnelles Internet mit min 50 Mbit/s.

Warum aber wird der Aufbau einer Infrastruktur für schnelle Datennetze gefördert? Schließlich wurde 1998 die Telekommunikationsbranche in Deutschland liberalisiert – aus der Bundespost wurde die Aktiengesellschaft Deutsche Telekom AG. Mit der Entwicklung des neuen Sektors Mobilfunk und neuen Akteuren entstanden Wettbewerb und ein Markt.

Als Problem erweist sich jedoch, dass der marktgetriebene Netzausbau vorwiegend in den dicht besiedelten Gebieten der Städte und Gemeinden erfolgt. Der ländliche Raum mit seinen vergleichsweise schwieriger zu erschließenden Siedlungsstrukturen bleibt oftmals außen vor – man spricht von „Digitaler Spaltung“ und von Marktversagen.

Da es politisches Handlungsziel der Regierung(en) der Bundesrepublik Deutschland ist, gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen, kann bei nicht befriedigtem Bedarf und nachgewiesenem Markversagen aus öffentlichen Mitteln finanziert werden – zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke eines Privaten Dritten oder zur Investition in eigene Netzinfrastruktur der Kommunen.

Breitbandförderung: Wie läuft der Prozess?

Bund und Land Thüringen haben parallel Förderprogramme aufgelegt, die miteinander verknüpft eine hohe Quote ermöglichen – im Falle von Kommunen in Haushaltssicherung sogar bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Ergänzt wird dies noch um die Beratungsförderung: bis zu 50.000 Euro beim Bund bzw. 25.000 Euro beim Land stehen für notwendige Planende und Rechtsberatende zur Verfügung.

In Landkreisen und Kommunen wurden „Breitbandpaten“ ernannt, um sich dieses Themas anzunehmen - auch wenn es nicht direkt im eigenen Wirkungskreis liegt.

Wo stehen wir in Thüringen? Aktuell ist für ca. 69 Prozent der Haushalte schnelles Internet verfügbar. Dies wird durch verschiedene Technologien ermöglicht: Neben der Anbindung der lokalen Kabelverzweiger des Telefonnetzes durch Glasfaser anstelle von Kupferleitung, sind dies auch Medien-Kabelnetze in den Städten, Mobilfunk und Richtfunk. Besonders die Vectoring-Technologie hat in letzter Zeit zu einer deutlichen Steigerung der Anschlussraten geführt.

Aktuell sind in Thüringen 54 Ausbauvorhaben bewilligt mit ca. 180 Mio. Euro Zuschuss des Bundes, ergänzt um ca. 75 Mio. Euro Landesmittel. Bei lediglich zwei Vorhaben setzt man auf ein Betreibermodell, alle anderen sehen die Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke eines Dritten vor. Für vier Vorhaben wurde zwischenzeitlich der Zuschlag erteilt, sodass der Baubeginn erfolgen kann.

Gigabitnetz als neues Ausbauziel

Die technische Entwicklung verlangt bereits jetzt den nächsten Ausbauschritt ins Auge zu fassen. So ist die umfassende Transformation der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Prozesse ins Digitale nur möglich, wenn Netze im Bereich von „Gigabit“ verfügbar sind und alle hier lebenden Menschen daran Anschluss finden.

So wurde von der Bundesregierung in 2018 als Förderziel der Bau von Gigabit-Netzen benannt und die dafür notwendigen finanziellen Mittel bereit. Bis zum Jahresende waren alle Vorhabensträger aufgefordert, sofern die Planung dies nicht bereits vorsah, ihren Ausbau auf FttH umzustellen (Fiber to the Building = Glasfaser bis ins Gebäude) und daraus resultierende Änderungen in der Finanzierung anzuzeigen. Thüringen beabsichtigt ebenso, die Landesmittel entsprechend für jedes Vorhaben anzupassen.

Als Problem hat sich herausgestellt, dass bei der Ermittlung der mit Förderung auszubauenden Gebiete vielfach Fehler gemacht wurden. So wurde beabsichtigter Eigenausbau der Netzbetreiber nicht beachtet oder die bestehende Versorgungssituation in Gebieten falsch eingeschätzt. Im Rahmen der Ausschreibungsverfahren lässt sich dies korrigieren, zieht die Verfahren aber in die Länge. Die Rechtssicherheit für alle Beteiligten ist wichtig, Vergabe- und Beihilferecht sind zwingend einzuhalten.

Um dann eine zügige Umsetzung der Vorhaben zu ermöglichen, wurden eine Reihe von Vereinfachungen für die Vorhabensträger ermöglicht:

  • Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt im Wege des Anforderungsverfahrens.
  • Auf Zwischennachweise wird weitestgehend verzichtet.
  • Das Verfahren erfolgt digital und beleglos über das Portal des Breitbandbüros des Bundes unter www.breitbandausschreibungen.de/mylogin
  • Durch die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Freistaat Thüringen müssen Nachweise nicht doppelt erbracht werden.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.bmvi.de/DE/Themen/Digitales/Breitbandausbau/Breitbandfoerderung/breitbandfoerderung.html

Dieses Förderprogramm passt dazu

Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen
Kundenbetreuung der Thüringer Aufbaubank (im Bild zu sehen ist das sechsköpfige Beratungsteam).
Kontakt