Bitte beachten Sie die Neuerungen in der 2. Änderung der Richtlinie ILU vom 05.11.2019!
Dies betrifft im Teil A:
- die Anhebung des förderfähigen Investitionsvolumens im Förderzeitraum auf 3 Mio. EUR/Unternehmen (Ziffer 5.5)
- den erhöhten Fördersatz von 40% für abgedeckte Lagerbehälter für flüssige Wirtschaftsdünger (einschließlich separater Investitionen in feste Abdeckungen bestehender Behälter mit Zeltdach, Betondecke, Kunststoffabdeckung), sofern die erreichten Lagerkapazitäten, die jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben um mind. 2 Monate überschreiten (Teil A Ziffer 5.6.3); ab 2021 nur noch in Verbindung mit einem Stallbauvorhaben
- die isolierte Förderfähigkeit von Lagerräumen für Grobfutter bei eigenbetrieblicher Umsetzung besonders tiergerechter / standortangepasster Produktionsverfahren (Aufhebung Förderausschluss in Ziffer 2.4.9)
- der erhöhte Fördersatz von 30% für Modernisierungsinvestitionen (Um- und Anbauten; die mind. Anlage 1 Teil A erfüllen) in die Umstellung der Haltung von Jung- und Zuchtsauen (Deckzentrum o. Abferkelbereich) an sich ändernde gesetzliche Regelungen oder die Umstellung der Anbinde- auf Laufstallhaltung bei Rindern (Ziffer 5.6.2)
Ab 2020 sind im Teil A ergänzend die geänderten Anforderungen des GAK-Rahmenplans 2020-2023, der Anlage 1 für die Haltung von Schweinen - betr. Beschäftigungsmaterial und Tränken - zu erfüllen. Diese Änderungen sind bereits im Vorgriff auf die nächste Richtlinienänderung zu beachten. Die zugehörigen Anlagen 8 zum AFP-Antrag werden noch entsprechend angepasst und bekannt gegeben. Weitere Anpassungen der Anlage 1 gelten ab 2021 mit Änderung der gesetzlichen Vorgaben der TierSchNutztV.
Ausführungen zu den Voraussetzungen und Bedingungen für eine Förderung von Lagerbehältern für flüssige Wirtschaftsdünger, auch im Zusammenhang mit einer betrieblichen Biogasanlage, können Sie im Leitfaden und der Bewertungsmatrix nachlesen.
Unternehmen mit dem Schwerpunkt Milchproduktion können, wenn sie im dreijährigen Rating die Ratingklasse II nicht erreichen, auf schriftlichen Antrag ein fünfjähriges Rating durchführen. Die Ursachen für das schwache wirtschaftliche Ergebnis sowie ein positiver Trend sind darzulegen.
Für die Einreichung von Förderanträgen gilt der Portal- bzw. Posteingang in der Bewilligungsstelle.
Bitte beachten Sie die in der Entscheidungsmatrix zu Bau- und BImSch-Genehmigungen genannten Fristen über die Bestätigung der Vollständigkeit der Unterlagen durch die Genehmigungsbehörde für das Antragsverfahren.
Stellen Sie Ihre Anträge online und nutzen Sie hierfür unser Online-Portal! Sie sparen Zeit und können sich jederzeit über den aktuellen Stand Ihres Fördervorhabens informieren. Durch die Portalnutzung wird neben der Bearbeitung Ihrer Abrufanträge und des Verwendungsnachweises auch die Kommunikation mit der Thüringer Aufbaubank für Sie wesentlich komfortabler.
Förderschwerpunkte der Richtlinie und Zielstellungen:
Förderung von Investitionen
- zur Erzeugung, Verarbeitung und Direktvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Teil A, B und C) bzw.
- zur Schaffung von zusätzlichen außerlandwirtschaftlichen Einkommensquellen im ländlichen Raum (Teil D)
in landwirtschaftlichen Unternehmen, die nicht größer als KMU sind.
Teil A - Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
Ziel: Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umweltschonenden, besonders tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft.
Wichtig:
In allen Vorhaben ist die Erfüllung besonderer Anforderungen nachzuweisen:
- zum Zeitpunkt der Antragstellung oder nach Abschluss der Investition in mindestens einem der Bereiche Verbraucher*innen-, Umwelt- oder Klimaschutz
und zusätzlich - generell im Fall von Stallbauinvestitionen im Bereich Tierschutz entsprechend der Vorgaben der Anlage 1 A (Basisförderung) oder B (Premiumförderung) während der Zweckbindungsfrist
Nähere Ausführungen zu zuwendungsfähigen Tierarten und Haltungsanforderungen sind den tierartspezifischen Anlagen 8 zum Förderantrag zu entnehmen.
Teil B Förderung von kleinen Investitionen spezifischer landwirtschaftlicher Produktionsrichtungen (in Kleinstunternehmen der Imkerei, Schäferei, Ziegenhaltung, Gehegewildhaltung, Rinderhaltung, Schweinehaltung, Geflügelhaltung und des Gartenbaus)
Ziel: Verbesserung der betrieblichen Effizienz von Kleinstunternehmen spezifischer landwirtschaftlicher Produktionsrichtungen.
Teil C - Investitionen zur Unterstützung des
Ökologischen Landbaus (ÖkoInvest)
Ziel: Erhöhung des Anteils ökologisch wirtschaftender landwirtschaftlicher Unternehmen.
Förderfähig sind landwirtschaftliche Unternehmen, mit gesamtbetrieblicher Umstellung auf die ökologische Wirtschaftsweise.
Teil D - Investitionen zur
Diversifizierung (DIV) hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten
Ziel: Erhaltung der Wirtschaftskraft des ländlichen Raumes durch Schaffung zusätzlicher außerlandwirtschaftlicher Einkommensquellen.
Höhe des Budgets für Bewilligungen im Jahr 2023:
Bewilligungsrahmen [€] | Teil A | Teil B | Teil C | Teil D | Gesamt |
---|
31.01.2023 30.06.2023 | 6,75 Mio.€ Restmittel | 55 T€ Restmittel | | 171 T€ Restmittel | 6,97 Mio.€ |
31.12.2022 30.06.2023 | | | 2,75 Mio.€ Restmittel | | 2,75 Mio.€ |
Vorhabensauswahl:
Die Vorhabensauswahl erfolgt nach Artikel 49 VO (EU) Nr. 1305/2015 für die Teilmaßnahmen lt. EPLR auf Basis von der Verwaltungsbehörde nach Anhörung des ELER-Begleitausschusses festgelegter Auswahlkriterien.
Alle bis zum Antragsstichtag vorliegenden Projektanträge werden, nach Feststellung der Förderfähigkeit, anhand der Auswahlkriterien mit einem Punktesystem bewertet und in eine Rangfolge gebracht.
Antragstellung und Vorhabensauswahl erfolgen eigenständig für jede Teilmaßnahme jeweils nach folgenden Grundsätzen. Die Auswahlkriterien sind in Kategorien gegliedert, wobei nach
- dem Kreis der Zuwendungsempfänger*innen,
- dem Charakter der Investition und
- bei Teil A bis C den Beiträgen der Investition zum Verbraucher*innenschutz, zum Umwelt- und Klimaschutz
- bei Teil A den ergänzenden Beiträgen zum Tierwohl
- bei Teil D den Beiträgen zu sonstigen Kriterien
unterschieden wird.
Projektanträge können nur in die Vorhabensauswahl teilnehmen, wenn sie die Förderschwelle (Mindestpunktzahl) erreichen. Hierzu sind mindestens zwei Auswahlkriterien bzw. deren Untersetzungen zu erfüllen. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen des bekanntgegebenen Budgets entsprechend der Rangfolge der Projektanträge.
Ein Wechsel zwischen den Teilmaßnahmen ist nicht möglich. Nach Ablehnung oder Zurücknahme eines Antrages ist jedoch eine erneute Antragstellung im nächsten Antragsverfahren - ggf. mit Modifikation des Antrages oder ergänzender Vorlage von Nachweisen - möglich.
Wichtige Hinweise:
Ergänzende Erläuterungen zur Förderrichtlinie finden sich im Leitfaden zur Förderrichtlinie ILU , der als ‚living paper‘ - auch während eines Antragsverfahrens - nachvollziehbar ergänzt und fortgeschrieben wird.
Genehmigungen
Bei genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen sind die für die Investition erforderlichen Genehmigungen grundsätzlich Bestandteil der Antragsunterlagen. Bitte beachten Sie hierzu unsere Matrix mit den zugelassenen Ausnahmetatbeständen.
Prüfung der Kostenplausibilität
Für die Prüfung der Plausibilität und Angemessenheit der beantragten Ausgaben sind grundsätzlich nachfolgende Unterlagen einzureichen:
- bei genehmigungsfreien Bauvorhaben: Vorlage einer Kostenberechnung nach DIN 276
- bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben: Vorlage einer durch eine Architektin/einen Architekten bzw. eine Bauingenieurin/einen Bauingenieur abgezeichneten Kostenberechnung nach DIN 276
- bei Lieferleistungen: Vorlage einer Kostenrechnung (nach DIN 276) oder von drei vergleichbaren Kostenangeboten
Weitere Hinweise finden Sie in unserem Merkblatt ILU zur Antragstellung.
Detaillierte Informationen zu Förderzweck, Zielgruppen und Förderhöhe sowie die Antragsunterlagen sind unter den einzelnen Programmteilen eingestellt. Hier steht ebenfalls das Online-Portal zur Verfügung.
Wichtige Links
EPLR
Lagerraumberechnung
BWA Rechner
Rating
Details zur Zielgruppe erfahren Sie auf der jeweiligen Programmdetailseite:
-
Teil A -
Agrarinvestitionsförderungsprogramm
(AFP)
- Teil B - Förderung von
kleinen Investitionen spezifischer landwirtschaftlicher Produktionsrichtungen (in Kleinstunternehmen der Imkerei, Schäferei, Ziegenhaltung, Gehegewildhaltung, Rinderhaltung, Schweinehaltung, Geflügelhaltung und des Gartenbaus)
- Teil C - Investitionen zur Unterstützung des
Ökologischen Landbaus (
ÖkoInvest)
- Teil D - Investitionen zur
Diversifizierung (DIV) hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten
Die genauen Förderhöhen erfahren Sie auf der jeweiligen Programmdetailseite:
-
Teil A -
Agrarinvestitionsförderungsprogramm
(AFP)
- Teil B - Förderung von
kleinen Investitionen spezifischer landwirtschaftlicher Produktionsrichtungen (in Kleinstunternehmen der Imkerei, Schäferei, Ziegenhaltung, Gehegewildhaltung, Rinderhaltung, Schweinehaltung, Geflügelhaltung und des Gartenbaus)
- Teil C - Investitionen zur Unterstützung des
Ökologischen Landbaus (
ÖkoInvest)
- Teil D - Investitionen zur
Diversifizierung (DIV) hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten