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ILU 2023 - Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen in Thüringen
Stichtag zur Einreichung von Förderanträgen 2026:
31.03.2026 fürTeil A, B, C und D
+++Achtung! Hinweise zu geplanten Änderungen+++
Gemäß Förderrichtlinie sind mit Antragstellung grundsätzlich alle erforderlichen Genehmigungen (insb. Bau- und/oder BImSch- Genehmigungen bzw. BImSch-Änderungsanzeigen) vorzulegen. Ausnahmen regelt bislang die Entscheidungsmatrix zur Vorlage von Genehmigungen im Zuge der Zulassung nach BauGB/ BImSchG:
Fehlende Genehmigungen verzögern den Abschluss der Antragsprüfung auf Förderfähigkeit und damit auch der Projektauswahlverfahren nebst Mitteilung an die Antragsteller zum Ergebnis und die Erteilung der Bewilligungen. Daher sind Änderungen im Verfahren erforderlich, um eine zielorientierte Umsetzung der Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen, die optimale Ausschöpfung des verfügbaren Bewilligungsrahmens und den ordnungsgemäßen Abfluss der bereitgestellten Fördermittel im Haushaltsjahr sicherzustellen.
Für das Antragsjahr 2026 sind daher erforderliche Genehmigungen unter Ausnutzung der Ausnahmetatbestände gemäß aktualisierter Entscheidungsmatrixbis spätestens 30.04.2026 nachzureichen.
Liegen die Genehmigungen nicht bis zum genannten Zeitpunkt vor, kann keine Teilnahme am Auswahlverfahren erfolgen.
Ab dem Antragsjahr 2027 entfällt die Ausnahmeregelung, d.h. Genehmigungen sind mit dem Antrag vorzulegen.
Änderungen bei förderfähigen Investitionen und Förderkonditionen:
Ab dem Antragsjahr 2026 entfallen im ILU-Teil A AFP:
die Basisförderung bei Stallbauinvestitionen
die GAK-Bürgschaft gem. Anlage 5 der Richtlinie ILU2023.
Weitere Anpassungen bei Fördergegenständen bzw. Fördersätzen, um mehr Anträge bei begrenztem Förderbudget berücksichtigen zu können und die Zielstellungen des GAP-Strategieplans zu erreichen, werden zeitnah erörtert und dann an dieser Stelle kommuniziert.
Die Antragstellung erfolgt über das TAB-Förderportal. Dort finden Sie alle notwendigen Antragsunterlagen. Weiterführende Informationen zur Antragsbearbeitung im Förderportal finden Sie in unserem Merkblatt zum Antrag.
Bitte beachten Sie Ergänzungen und Updates von Antragsunterlagen.
Für Investitionen in die Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse steht das Programm ILU 2023 mit seinen Programmteilen A bis C bereit. Im Teil D wird die Verarbeitung und Direktvermarktung sowie die Schaffung und Entwicklung weiterer außerlandwirtschaftlicher Einkommensquellen unterstützt.
Förderprogrammdetails
Förderschwerpunkte der Richtlinie und Zielstellungen:
Förderung von Investitionen
zur Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Teil A, B und C) bzw.
zur Verarbeitung und Direktvermarktung sowie zur Schaffung und Entwicklung von zusätzlichen außerlandwirtschaftlichen Einkommensquellen im ländlichen Raum (Teil D)
in landwirtschaftlichen Unternehmen, die nicht größer als KMU sind.
Teil A - Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
Ziel: Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umweltschonenden, besonders tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft.
zum Zeitpunkt der Antragstellung oder nach Abschluss der Investition in mindestens einem der Bereiche Verbraucher*innen-, Umwelt- oder Klimaschutz und zusätzlich
generell im Fall von Stallbauinvestitionen im Bereich Tierschutz entsprechend der Vorgaben der Anlage 1 A (Basisförderung) oder B (Premiumförderung) während der Zweckbindungsfrist
Nähere Ausführungen zu zuwendungsfähigen Tierarten und Haltungsanforderungen sind den tierartspezifischen Anlagen 8 zum Förderantrag zu entnehmen.
Teil B - Förderung von kleinen Investitionen spezifischer landwirtschaftlicher Produktionsrichtungen (in Kleinstunternehmen der Imkerei, Schäferei, Ziegenhaltung, Gehegewildhaltung, Rinderhaltung, Schweinehaltung, Geflügelhaltung und des Gartenbaus)
Ziel: Verbesserung der betrieblichen Effizienz von Kleinstunternehmen spezifischer landwirtschaftlicher Produktionsrichtungen.
Teil C - Investitionen zur Unterstützung des Ökologischen Landbaus (ÖkoInvest)
Ziel: Erhöhung des Anteils ökologisch wirtschaftender landwirtschaftlicher Unternehmen. Förderfähig sind landwirtschaftliche Unternehmen, mit gesamtbetrieblicher Umstellung auf die ökologische Wirtschaftsweise.
Teil D - Investitionen zur Diversifizierung (DIV) hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten
Ziel: Erhaltung der Wirtschaftskraft des ländlichen Raumes durch Schaffung zusätzlicher außerlandwirtschaftlicher Einkommensquellen.
NEU: Förderung Verarbeitung und Direktvermarktung von Anhang I und Nicht-Anhang I -Erzeugnissen
Vorhabensauswahl:
Zur Bewilligung der eingegangenen Anträge erfolgt eine Vorhabensauswahl nach festgelegten Auswahlkriterien.
Alle bis zum Antragsstichtag vorliegenden Projektanträge werden, nach Feststellung der Förderfähigkeit, anhand der Auswahlkriterien mit einem Punktesystem bewertet und in eine Rangfolge gebracht.
Antragstellung und Vorhabensauswahl erfolgen eigenständig für jede Teilmaßnahme jeweils nach folgenden Grundsätzen. Die Auswahlkriterien sind in Kategorien gegliedert, wobei nach
dem Kreis der Zuwendungsempfänger*innen,
dem Charakter der Investition und
bei Teil A bis C den Beiträgen der Investition zum Verbraucher*innenschutz, zum Umwelt- und Klimaschutz
bei Teil A den ergänzenden Beiträgen zum Tierwohl
bei Teil D den Beiträgen zu sonstigen Kriterien unterschieden wird.
Projektanträge können nur in die Vorhabensauswahl teilnehmen, wenn sie die Förderschwelle (Mindestpunktzahl) erreichen. Hierzu sind mindestens zwei Auswahlkriterien bzw. deren Untersetzungen zu erfüllen. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen des bekanntgegebenen Budgets entsprechend der Rangfolge der Projektanträge.
Ein Wechsel zwischen den Teilmaßnahmen ist nicht möglich. Nach Ablehnung oder Zurücknahme eines Antrages ist jedoch eine erneute Antragstellung im nächsten Antragsverfahren - ggf. mit Modifikation des Antrages oder ergänzender Vorlage von Nachweisen - möglich.
Genehmigungen
Bei genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen sind die für die Investition erforderlichen Genehmigungen grundsätzlich Bestandteil der Antragsunterlagen. Bitte beachten Sie hierzu unsere Matrix mit den zugelassenen Ausnahmetatbeständen.
Prüfung der Kostenplausibilität
Für die Prüfung der Plausibilität und Angemessenheit der beantragten Ausgaben sind grundsätzlich nachfolgende Unterlagen einzureichen:
bei genehmigungsfreien Bauvorhaben: Vorlage einer Kostenberechnung nach DIN 276
bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben: Vorlage einer durch eine Architektin/einen Architekten bzw. eine Bauingenieurin/einen Bauingenieur abgezeichneten Kostenberechnung nach DIN 276
bei Lieferleistungen: Vorlage einer Kostenrechnung (nach DIN 276) oder von drei vergleichbaren Kostenangeboten
Weitere Hinweise finden Sie in unserem Merkblatt ILUzur Antragstellung.
Teil A, C und D - Zuwendungsempfänger sind Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne des Anhangs I der Verordnung (EU) 2022/2472, unbeschadet der gewählten Rechtsform
Teil B - Zuwendungsempfänger sind Unternehmen der Imkerei, der Schäferei, der Ziegenhaltung, der Gehegewildhaltung, der Rinder-, Schweine- und Geflügelhaltung und des Gartenbaus, die Kleinstunternehmen im Sinne des Anhang I der Verordnung (EU) 2022/2472 sind, unbeschadet der gewählten Rechtsform
Details entnehmen Sie bitte der unter den Downloads verfügbaren Förderrichtlinie.
Teil A - Obergrenze zuwendungsfähiges Investitionsvolumen 5 Millionen Euro. Diese Obergrenze kann in der ELER-Förderperiode 2023-2027 einmal ausgeschöpft werden.
Die Obergrenze von 5 Millionen Euro gilt auch für Gesamtvorhaben, die gemeinschaftlich durch Zusammenschlüsse gemäß Nummer 3.2 oder Kooperationen oder Operationellen Gruppen gemäß Nummer 3.3 im Teil A der Richtlinie umgesetzt werden.
Teil B - Die Förderung im Teil B wird begrenzt auf ein zuwendungsfähiges Investitionsvolumen in Höhe von 50.000 Euro. Diese Obergrenze kann in der ELER-Förderperiode 2023–2027 einmal ausgeschöpft werden.
Für Investitionsvorhaben, die gemeinschaftlich durch Zusammenschlüsse gemäß Nummer 3.2 oder Kooperationen oder Operationelle Gruppen gemäß Nummer 3.3 im Teil B dieser Richtlinie umgesetzt werden, gilt eine Obergrenze von 100.000 Euro je Gesamtvorhaben.
Teil C - Die Förderung wird begrenzt auf ein zuwendungsfähiges Investitionsvolumen von insgesamt 3 Millionen Euro je Unternehmen. Diese Obergrenze kann in der ELER-Förderperiode 2023 – 2027 einmal ausgeschöpft werden.
Die Obergrenze von 3 Millionen Euro gilt auch für Investitionsvorhaben, die gemeinschaftlich durch Zusammenschlüsse gemäß Nummer 3.2 oder Kooperationen oder Operationellen Gruppen gemäß Nummer 3.3 im Teil C der Richtlinie umgesetzt werden.
Teil D - Der Gesamtwert der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf die Obergrenze gemäß Verordnung (EU) 2023/2831 von 300.000 EUR bezogen auf einen Zeitraum von drei Jahren nicht übersteigen.
Details entnehmen Sie bitte der unter den Downloads verfügbaren Förderrichtlinie.
Budget Stichtag 31.03.2025 (vorbehaltlich Bereitstellung der geplanten Haushaltsmittel im Landes- und Bundeshaushalt)
Mit der neuen Förderperiode werden die Vorhaben über das ELER-Förderportal beantragt und bearbeitet. Ihre ehemaligen Vorhaben der Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen finden Sie im Förderportal https://portal.aufbaubank.de/.
Mit der neuen Förderperiode werden die Vorhaben über ein neues Förderportal beantragt und bearbeitet. Hierfür benötigen Sie eine einmalige Registrierung im Förderportal: https://eler.aufbaubank.de/.
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