ILU 2023 - Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen in Thüringen

Hinweis

Im Programm ILU 2023 starten wir mit dem ersten Stichtag am 29.02.2024 für die Antragstellung in den Programmteilen A, B und D in die neue Förderperiode.

Die Förderrichtlinie ist derzeit noch in der Abstimmung. Über den Entwurf der Richtlinie werden wir Sie demnächst auf unserer Seite informieren. Bitte beachten Sie auch Ergänzungen und Updates von Antragsunterlagen.

Um sich über die Förderinhalte informieren zu können, haben wir eine Präsentation des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) mit den Eckpunkten des Förderprogramms eingestellt.

Die Antragstellung erfolgt über das TAB-Förderportal. Dort finden Sie alle notwendigen Antragsunterlagen. Weiterführende Informationen zur Antragsbearbeitung im Förderportal finden Sie in unserem Merkblatt zum Antrag.

Für Investitionen in die Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse steht das Programm ILU 2023 mit seinen Programmteilen A bis C bereit. Im Teil D wird die Verarbeitung und Direktvermarktung sowie die Schaffung und Entwicklung weiterer außerlandwirtschaftlicher Einkommensquellen unterstützt.

Förderprogrammdetails

Um sich über die Förderinhalte informieren zu können, haben wir eine Präsentation des Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) mit den Eckpunkten des Förderprogramms eingestellt.

Förderschwerpunkte der Richtlinie und Zielstellungen:

Förderung von Investitionen
      • zur Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Teil A, B und C) bzw.
      • zur Verarbeitung und Direktvermarktung sowie zur Schaffung und Entwicklung von zusätzlichen außerlandwirtschaftlichen Einkommensquellen im ländlichen Raum (Teil D)

in landwirtschaftlichen Unternehmen, die nicht größer als KMU sind.

Teil A - Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Ziel: Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umweltschonenden, besonders tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft.

Wichtig:

In allen Vorhaben ist die Erfüllung besonderer Anforderungen nachzuweisen:

  • zum Zeitpunkt der Antragstellung oder nach Abschluss der Investition in mindestens einem der Bereiche Verbraucher*innen-, Umwelt- oder Klimaschutz
    und zusätzlich
  • generell im Fall von Stallbauinvestitionen im Bereich Tierschutz entsprechend der Vorgaben der Anlage 1 A (Basisförderung) oder B (Premiumförderung) während der Zweckbindungsfrist

Nähere Ausführungen zu zuwendungsfähigen Tierarten und Haltungsanforderungen sind den tierartspezifischen Anlagen 8 zum Förderantrag zu entnehmen.

Teil B -  Förderung von kleinen Investitionen spezifischer landwirtschaftlicher Produktionsrichtungen (in Kleinstunternehmen der Imkerei, Schäferei, Ziegenhaltung, Gehegewildhaltung, Rinderhaltung, Schweinehaltung, Geflügelhaltung und des Gartenbaus)

    Ziel: Verbesserung der betrieblichen Effizienz von Kleinstunternehmen spezifischer landwirtschaftlicher Produktionsrichtungen.

    Teil C - Investitionen zur Unterstützung des Ökologischen Landbaus (ÖkoInvest)

    Ziel: Erhöhung des Anteils ökologisch wirtschaftender landwirtschaftlicher Unternehmen.
    Förderfähig sind landwirtschaftliche Unternehmen, mit gesamtbetrieblicher Umstellung auf die ökologische Wirtschaftsweise.

    In diesem Programmteil kann zum Stichtag 31.12.2023 ein Antrag nur nach der Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) vom 15.03.2017 (ThürStAnz 2017, S. 523) - Stand: 2. Änderung vom 5.11.2019 gestellt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite ILU 2014.

    Teil D - Investitionen zur Diversifizierung (DIV) hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten

    Ziel: Erhaltung der Wirtschaftskraft des ländlichen Raumes durch Schaffung zusätzlicher außerlandwirtschaftlicher Einkommensquellen.

    NEU: Förderung Verarbeitung und Direktvermarktung von Anhang I und Nicht-Anhang I -Erzeugnissen

    Vorhabensauswahl:

    Zur Bewilligung der eingegangenen Anträge erfolgt eine Vorhabensauswahl nach festgelegten Auswahlkriterien.

    Alle bis zum Antragsstichtag vorliegenden Projektanträge werden, nach Feststellung der Förderfähigkeit, anhand der Auswahlkriterien mit einem Punktesystem bewertet und in eine Rangfolge gebracht.

    Antragstellung und Vorhabensauswahl erfolgen eigenständig für jede Teilmaßnahme jeweils nach folgenden Grundsätzen. Die Auswahlkriterien sind in Kategorien gegliedert, wobei nach

    • dem Kreis der Zuwendungsempfänger*innen,
    • dem Charakter der Investition und
    • bei Teil A bis C den Beiträgen der Investition zum Verbraucher*innenschutz, zum Umwelt- und Klimaschutz
    • bei Teil A den ergänzenden Beiträgen zum Tierwohl
    • bei Teil D den Beiträgen zu sonstigen Kriterien

    unterschieden wird.

    Projektanträge können nur in die Vorhabensauswahl teilnehmen, wenn sie die Förderschwelle (Mindestpunktzahl) erreichen. Hierzu sind mindestens zwei Auswahlkriterien bzw. deren Untersetzungen zu erfüllen. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen des bekanntgegebenen Budgets entsprechend der Rangfolge der Projektanträge.

    Ein Wechsel zwischen den Teilmaßnahmen ist nicht möglich. Nach Ablehnung oder Zurücknahme eines Antrages ist jedoch eine erneute Antragstellung im nächsten Antragsverfahren - ggf. mit Modifikation des Antrages oder ergänzender Vorlage von Nachweisen - möglich.

    Genehmigungen

    Bei genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen sind die für die Investition erforderlichen Genehmigungen grundsätzlich Bestandteil der Antragsunterlagen. Bitte beachten Sie hierzu unsere Matrix mit den zugelassenen Ausnahmetatbeständen.

    Prüfung der Kostenplausibilität

    Für die Prüfung der Plausibilität und Angemessenheit der beantragten Ausgaben sind grundsätzlich nachfolgende Unterlagen einzureichen:

      • bei genehmigungsfreien Bauvorhaben: Vorlage einer Kostenberechnung nach DIN 276
      • bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben: Vorlage einer durch eine Architektin/einen Architekten bzw. eine Bauingenieurin/einen Bauingenieur abgezeichneten Kostenberechnung nach DIN 276
      • bei Lieferleistungen: Vorlage einer Kostenrechnung (nach DIN 276) oder von drei vergleichbaren Kostenangeboten

    Weitere Hinweise finden Sie in unserem Merkblatt ILU zur Antragstellung.

    Wichtige Links

    Lagerraumberechnung

    BWA Rechner

    Rating

    Erste Informationen zu den Eckpunkten der Förderung können Sie der Präsentation des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) entnehmen.

    Erste Informationen zu den Eckpunkten der Förderung können Sie der Präsentation des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) entnehmen.

    Häufig gestellte Fragen & Antworten

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