Coronavirus: Aktuelle Informationen für Unternehmen
Wir geben einen Überblick, welche Wirtschaftshilfen zur Verfügung stehen und wie die Endabrechnung funktioniert. Die Seite wird aktualisiert, wenn es Neuerungen gibt.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Antragsfrist für die Neustarthilfe 2022 und die Überbrückungshilfe IV endet am 15. Juni 2022.
- Antragstellende können bis nachträglich zwischen Neustarthilfe 2022 und Überbrückungshilfe IV wechseln. Auch ein Wahlrecht zwischen Neustarthilfe (Plus) und der Überbrückungshilfe III (Plus) wird eingeräumt. Das Wahlrecht kann bis zum 15. Juni 2022 ausgeübt werden.
- Die Überbrückungshilfen I bis III sowie die November- und Dezemberhilfen werden gemeinsam in einem Paket abgerechnet. Die Endabrechnung kann bereits über das Antragsportal eingereicht werden.
- Anfallende Rückzahlungen müssen bis zum 31. Dezember 2022 zurückgezahlt werden.