Förderung für Thüringer Forschung und Entwicklung

Sie verfolgen ein konkretes Innovationsvorhaben? Oder möchten Sie innovatives Personal für die Forschung und Entwicklung einstellen? Dann nutzen Sie unsere Förderprogramme für Forschung und Entwicklung.

Call: Förderung der Forschung

Personal fördern

Aktueller Aufruf - Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur: Investitionen in die forschungsbezogene Infrastruktur

Projekte fördern

FTI-Thüringen Personen

Für Innovationsvorhaben benötigen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Forschungseinrichtungen vor allem Eines: Personal für Forschung, Entwicklung und Innovation. Im Rahmen der Richtlinie werden diese Einrichtungen mit Sitz in Thüringen bei der Gewinnung bzw. Bindung von hochqualifiziertem Personal unterstützt. Dies umfasst sowohl den Einsatz in Unternehmensprojekten als auch die Tätigkeit in Forschungsgruppen von Forschungseinrichtungen.

Wer wird gefördert?Was wird gefördert?Wie viel Förderung?
  • kleine und mittlere Unternehmen
  • Forschungseinrichtungen
  • Gewinnung und Weiterbildung von Personal für Forschung und Entwicklung
  • Vergabe von Stipendien mit dem Ziel des Wissens- und Technologietransfers
  • nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 2.000 Euro monatlich für Unternehmen
  • 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für Forschungsgruppen

Förderung von Forschungs-, Technologie- und Innovationsprojekten (FTI-Richtlinie)

Für Thüringen wurden im Rahmen der Regionalen Forschungs- und Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung (RIS 3 Thüringen) vier Spezialisierungs- und ein Querschnittsfeld definiert, die besondere wirtschaftliche Bedeutung für den Freistaat haben. Projekte, die sich diesen Feldern zuordnen lassen, können über die FTI-Richtlinie gefördert werden.

Kundenbetreuung der Thüringer Aufbaubank (auf dem Bild sehen Sie fünf Mitglieder des Beratungsteams)

Passgenau – diese Förderprogramme passen dazu

Förderung von Forschungs-, Technologie- und Innovationsprojekten (FTI-Richtlinie)
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