Mietwohnungsbau: Förderung für Thüringer Kommunen

Ihre Kommune schafft Wohnraum und wir unterstützen Sie dabei.
Die Mietwohnraumförderung des Freistaates schafft Anreize, Thüringens Innenstädte als Wohnstandorte weiter zu beleben. Sowohl bei Neubau von Mietwohnungen als auch bei deren Modernisierung profitiert Ihre Kommune von zinsgünstigen Krediten.

Mietwohnungsbau: Förderprogramme im Überblick

aria-label="Mietwohnungsbau mit ISSP" Mietwohnungsbau mit ISSP

Mietwohnungsbau mit ISSP

Mit dem Innenstadtstabilisierungsprogramm (ISSP) werden Kommunen/öffentliche Einrichtungen bei der Schaffung von Wohnraum zu sozial verträglichen Mieten unterstützt.

aria-label="Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen" Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen

Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen

Das Programm unterstützt Kommunen/öffentliche Einrichtungen dabei, Mietwohnungen zu modernisieren und instandzusetzen. Gefördert werden auch heizenergiesparende Maßnahmen.

Mietwohnungen bauen oder umbauen mit dem Innenstadtstabilisierungsprogramm (ISSP)

Neuer Mietwohnraum für Thüringen - das Innenstadtstabilisierungsprogramm (ISSP) macht es möglich. Kommunen/öffentliche Einrichtungen werden bei der Schaffung von Mietwohnraum zu sozial verträglichen Mieten unterstützt: Denn der Freistaat Thüringen fördert Vorhaben, die Mietwohnungen mit einer Mietpreisbindung schaffen.

Wer wird gefördert?Was wird gefördert?Wie viel Förderung?

Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietwohnungen

  • Neubau
  • Umbau/Ausbau oder Erweiterung bestehender Gebäude
  • Darlehen in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben
  • flankierende Zuschüsse möglich

Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen

Aus alt wird neu! Die Wohnungen im Bestand genügen nicht mehr den zeitgemäßen Ansprüchen? Nutzen Sie als Kommune/öffentliche Einrichtung die Förderung des Freistaats Thüringen zur Modernisierung und Instandsetzung und schaffen Sie so Mietwohnraum zu sozial verträglichen Mieten.

Wer wird gefördert?Was wird gefördert?Wie viel Förderung?

Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietwohnungen

    • bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert erhöhen
    • Modernisierung und Instandsetzung
    • heizenergiesparende Maßnahmen
    • Darlehen in Höhe von bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben
    • flankierende Zuschüsse möglich

    Die Baumaßnahme darf grundsätzlich erst nach Bewilligung der Fördermittel begonnen werden.

    Ihren Darlehensantrag stellen Sie beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Antragsformulare und weitere Informationsdokumente erhalten im Antragsverzeichnis des Thüringer Landesverwaltungsamtes.

    Das könnte Sie auch interessieren

    Im Bild: Eine Leiter, auf welcher ein orangener Helm hängt.

    Unter dem gemeinsamen Dach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden Maßnahmen für mehr Energieeffizienz und der Einsatz von erneuerbaren Energien gefördert. Die Investitionsanreize sollen entscheidend dazu beitragen, die Energie- und Klimaziele 2030 im Gebäudesektor zu erreichen.

    Die Bundesförderung umfasst drei Teilprogramme:

    • Sanierung oder Neubau von Wohngebäuden
    • Sanierung oder Neubau von Nichtwohngebäuden
    • Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden

    Die Förderung kann darüber hinaus sowohl von Privatpersonen als auch von Kommunen, Unternehmen und gemeinnützigen Einrichtungen beantragt werden.

    Mehr erfahren

    TAB-Magazin zum Thema Wohnungsbau

    TAB Magazin 4 - Titelfoto (Im Bild zu sehen ist eine frisch sanierte Wohnung)

    Ausgabe 4

    Mietwohnungsbau

    TAB Magazin 5 - Titelfoto (im Bild zu sehen ist Architektin Sarah Hoppe mit ihrem Kind aus der Baustelle)

    Magazin 5

    Eigenheim

    TAB-Newsletter Kommunal

    Kostenloses WLAN für alle

    Einmal im Quartal versenden wir den TAB-Newsletter Kommunal mit Neuigkeiten für öffentliche Einrichtungen und Kommunen. Tragen Sie sich ein und erhalten Sie Informationen und Impulse zu verschiedenen Themen speziell für die öffentliche Hand.

    Jetzt abonnieren
    Team Mietwohnungsbau (im Bild sind Robert Werner und Yvonne Samland)

    Passgenau – diese Förderprogramme passen dazu

    Innenstadtstabilisierungsprogramm (ISSP), Programmjahr 2022 (Richtlinienlaufzeit bis 31.12.2022)
    Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen, Programmjahr 2022 (Richtlinienlaufzeit bis 31.12.2022)
    Kontakt