Förderung für Forschungseinrichtungen und Hochschulen

Forschungseinrichtungen und Hochschulen sind Innovationstreiber und wir unterstützen sie in ihren Vorhaben. Welche Förderungen für Hochschulen und Forschungseinrichtungen In Thüringen zur Verfügung stehen, haben wir auf dieser Seite kurz für Sie zusammengefasst.

Aktuelle Calls und Wettbewerbe

Förderung der Forschung (im Bild: Forscher während einer wissenschaftlichen Untersuchung)

Welche Calls und Wettbewerbe für die verschiedenen Programme laufen aktuell? Wir geben den Überblick.

mehr erfahren

Förderung von Forschungs-, Technologie- und Innovationsprojekten (FTI-Richtlinie)

Für Thüringen wurden im Rahmen der Regionalen Forschungs- und Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung (RIS 3 Thüringen) vier Spezialisierungs- und ein Querschnittsfeld definiert, die besondere wirtschaftliche Bedeutung für den Freistaat haben. Projekte, die sich diesen Feldern zuordnen lassen, können über die FTI-Richtlinie gefördert werden.

FTI-Thüringen Personen

Mit der FTI-Thüringen Personen Richtlinie steht ein Förderprogramm zur Verfügung, das Sie mit Zuschüssen bei der Einstellung, Weiterbildung und Bindung von Fachkräften für Forschung und Entwicklung unterstützt.

Wer wird gefördert?Was wird gefördert?Wie viel Förderung?
  • kleine und mittlere Unternehmen
  • Forschungseinrichtungen
  • Gewinnung und Weiterbildung von Personal für Forschung und Entwicklung
  • Vergabe von Stipendien mit dem Ziel des Wissens- und Technologietransfers
  • nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 2.000 Euro monatlich für Unternehmen
  • 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für Forschungsgruppen

FTI-Thüringen Technologie

Um die Innovationslandschaft in Thüringen optimal unterstützen zu können, steht Ihnen neben der FTI-Thüringen Personen Richtlinie außerdem die FTI-Thüringen Technologie Richtlinie zur Verfügung. Sie hat die Entwicklung von innovativen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen und die Stärkung von technologieorientierten bzw. wissensbasierten Unternehmen zum Ziel.

Wer wird gefördert?Was wird gefördert?Wie viel Förderung?
FuE-Vorhaben (3.1)
  • KMU
  • Große Unternehmen
  • Wissenschaftseinrichtungen im Verbund mit KMU
  • Personalausgaben und Restkosten in Höhe von 40 Prozent der Personalausgaben
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 35 bis 100 Prozent
    • Abhängig von Zuwendungsempfänger und Art der Forschung bzw. Entwicklung
Innovationsgutscheine
  • KMU
  • Wissenschaftseinrichtungen im nichtwirtschaftlichen oder wirtschaftlichen Bereich
  • Wissenschaftseinrichtungen im wirtschaftlichen Bereich, wenn die KMU-Kriterien erfüllt werden
  • Externe Dienstleitungsaufträge
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 50 bis 100 Prozent
    • Abhängig vom Fördergegenstand

FTI-Thüringen Invest

Als drittes Element der FTI-Richtlinie soll FTI-Thüringen Invest dabei unterstützen, die Innovationen in der Wirtschaft – insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen – zu steigern. Außerdem hilft sie dabei, den Transfer von Forschungsergebnissen in wirtschaftlich verwertbare Entwicklungen voranzutreiben.

Wer wird gefördert?Was wird gefördert?Wie viel Förderung?

3.1 Innovationszentren
  • Wissenschaftseinrichtungen

  • Auf- und Ausbau von Innovationszentren durch Investitionen in die forschungsbezogene Geräteinfrastruktur
  • Einsatz von technischem- und Verwaltungspersonal
  • Investitionen in forschungsbezogene Geräteinfrastruktur: bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten
  • Personalausgabenförderung: Vollfinanzierung
  • Maximaler Zuschuss von 10 Millionen Euro je Vorhaben
3.2 WINAFO Invest
  • Wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen
  • Investitionen in die forschungsbezogene Geräteinfrastruktur
  • Bis zu 90 Prozent der Förderfähigen Kosten
  • Maximaler Zuschuss von 20 Millionen Euro
3.3 WINAFO Digital
  • Wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen
  • Investitionen in die Digital-Infrastruktur
  • Bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben
  • Maximaler Zuschuss von 20 Millionen Euro

Förderung der "Industrienahen Forschergruppen"

FuE Personalrichtlinie (im Bild zu sehen sind zwei Frauen, die in einem Labor arbeiten)

"Forschergruppen" werden im Rahmen der FTI-Personalrichtlinie gefördert. Ziel ist es, wissenschaftliche Erkenntnisse für innovative Prozesse, Produkte oder Dienstleistungen zu generieren und über sich anschließende Projekte mit der Wirtschaft in den Markt zu überführen. 

mehr erfahren
Kundenbetreuung der Thüringer Aufbaubank (auf dem Bild sehen Sie fünf Mitglieder des Beratungsteams)

Passgenau – diese Förderprogramme passen dazu

FTI-Thüringen INVEST

FTI-Thüringen INVEST

  • Zuschuss
  • Investitionsförderung
  • Forschungseinrichtungen
FTI-Thüringen PERSONEN

FTI-Thüringen PERSONEN

  • Zuschuss
  • Technologieförderung
  • Personalförderung
  • kleine und mittlere Unternehmen
  • Forschungseinrichtungen
FTI-Thüringen TECHNOLOGIE

FTI-Thüringen TECHNOLOGIE

  • Zuschuss
  • einzelbetriebliche Technologieförderung
  • Technologieförderung
  • Verarbeitendes Gewerbe
  • Handwerk
  • Forschungseinrichtungen
  • Freiberufler*in
  • Sonstige Dienstleister*in
Kontakt