Förderung der Barrierefreiheit in Thüringen

Programme für Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen

Zur Verbesserung der Barrierefreiheit stehen verschiedene Förderprogramme, unter anderem für den Umbau von Wohngebäuden, Fahrzeugumbau oder für lokale Projektideen zur Verfügung. Diese Seite bietet Ihnen einen Überblick, welche Programme sich an Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen oder gemeinnützige Organisationen richten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die "Aktion Mensch" bietet verschiedene Förderprogramme zur barrierefreien Mobilität, für kleine und große Projektvorhaben und Investitionen
  • Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm - ThüBaFF (Programmjahre 2024 - 2025): Aufgrund des hohen Interesses am ThüBaFF-Programm gilt bis auf Weiteres ein Antragstopp für alle Fördergegenstände der Richtlinie. Die Fördermittel für das laufende Programmjahr 2024/25 sind vorläufig erschöpft.

Die Programme im Schnellüberblick

aria-label="Barrierefreiheitsförderprogramm (ThüBaFF)" Barrierefreiheitsförderprogramm (ThüBaFF)

Barrierefreiheitsförderprogramm (ThüBaFF)

Menschen mit Behinderung, Unternehmen oder Gemeinden erhalten einen Zuschuss zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Gefördert werden sowohl Umbaumaßnahmen der Wohnung als auch der barrierefreie Zugang zu Spielplätzen oder Wanderwegen. Die digitale Barrierefreiheit von Internetseiten gehört ebenso zum Umfang der Förderung wie barrierefreie Kommunikation durch leichte Sprache oder Schulungen rund um das Thema Barrierefreiheit. 

Achtung: Die Fördermittel für das laufende Programmjahr 2024/25 sind vorläufig erschöpft, eine Beantragung ist daher aktuell nicht möglich.

aria-label="Förderprogramm Barrierefreiheit für alle" Förderprogramm Barrierefreiheit für alle

Förderprogramm Barrierefreiheit für alle

"Aktion Mensch" bietet mit dem Förderprogramm "Barrierefreiheit für alle" verschiedene Fördergegenstände:

  • Mikroförderung für Barrierefreiheit für kleinere Projektideen
  • Projektförderung für Barrierefreiheit für größere Vorhaben
  • Anschubfinanzierung zum Ausbau ambulanter Angebote
  • Anschubfinanzierung zum Aufbau neuer ambulanter Angebote
  • Investitionsförderung zum Bau/Umbau oder Kauf von Immobilien

Je nach Fördergegenstand gibt es Zuschüsse von 80 bis 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Anträge können gemeinnützige Organisationen stellen. 

aria-label="Förderprogramm Mobilität für alle" Förderprogramm Mobilität für alle

Förderprogramm Mobilität für alle

„Aktion Mensch" bietet mit dem Förderprogramm „Mobilität für alle" zwei Fördergegenstände:

  • Projektförderung für Mobilität für größere Vorhaben
  • Investitionsförderung - Fahrzeuge für den Umbau oder den Kauf von Fahrzeugen

Je nach Fördergegenstand gibt es Zuschüsse von 70 bis 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Anträge können gemeinnützige Organisationen stellen.

Mehr zum Barrierefreiheitsförderprogramm Thüringen

Förderung der Barrierefreiheit in Thüringen (Rollstuhlrampe auf dem barrierefreien Spielplatz BELLA in Erfurt)

Mit dem Barrierefreiheitsförderprogramm werden Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bei der Reduzierung von Barrieren gefördert. 

Achtung: Die Fördermittel für das laufende Programmjahr 2024/25 sind vorläufig erschöpft, eine Beantragung ist daher aktuell nicht möglich.

Wer wird gefördert?Was wird gefördert?Wie viel Förderung?
  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • öffentliche Einrichtungen

Verbesserung der Barrierefreiheit von Gebäuden, Straßen, Wegen, Plätzen, Fahrzeugen, digitalen Medien u.v.m.

  • Zuschuss von maximal 80 Prozent
  • max. 110.000 Euro bzw. 11.000 Euro bei Privatpersonen

So funktioniert die Antragstellung:

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Antrag (Icon)

1. Antrag ausfüllen

Drucken Sie das Antragsformular auf der TAB-Website aus, füllen Sie es aus und unterschreiben es.

zum Programm
2
Gespräch / Beratung (Icon)

2. Stellungnahme anfordern

Ihren unterschriebenen Antrag geben Sie an den für Sie zuständigen kommunalen Behindertenbeauftragten, der seine Stellungnahme zu Ihrem Antrag abgibt.

zur Übersicht aller kommunaler Behindertenbeauftagten
3
Antrag (Icon)

3. Antrag per Post versenden

Den vollständigen Antrag (mit Anlagen) schicken Sie im Original an die Thüringer Aufbaubank. Sie können diesen gern vorab an folgende E-Mail senden: wohnen@aufbaubank.de.

4
Prüfung / Bearbeitung (Icon)

4. Prüfung

Der Antrag wird durch die TAB geprüft. Zur Plausibilitätsprüfung kann die TAB weitere Unterlagen anfordern.

5
Auszahlungsantrag (Icon)

5. Zuwendungsbescheid

Nach positiver Prüfung durch die TAB erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Dies ist möglich, sobald der Thüringer Landtag die Mittel für 2024 im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung gebilligt hat.

6
Auszahlung (Icon)

6. Auszahlung

Die Auszahlung (in Teilbeträgen) durch die TAB erfolgt je nach Projektfortschritt. Eine Bearbeitung des Abrufes kann erst erfolgen, wenn dieser mit den erforderlichen Unterschriften im Original vorliegt. 

zum Download des Abrufantrages

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