15.03.2021

Wirtschaftsministerium verlängert Ausfallabsicherung für Veranstaltungsbranche bis Ende 2021

Pressemitteilung des Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

Absicherungsangebot greift künftig auch für Veranstaltungen, die bis zum 31. Dezember 2021 stattfinden / Tiefensee: Planungssicherheit ist Voraussetzung, damit wieder Veranstaltungen stattfinden können

Seit dem 1. Februar 2021 bietet das Land privaten Veranstaltern in Thüringen eine Absicherung gegen coronabedingte Terminabsagen an. Galt dieses Angebot zunächst nur für Veranstaltungen, die zwischen dem 12. April und 30. Juni 2021 stattfinden sollen, so weitet das Wirtschaftsministerium das Programm nunmehr auf alle Veranstaltungen aus, die bis zum 31. Dezember 2021 geplant werden. Das kündigte Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee heute in Erfurt an. „Wir können und wollen nicht länger darauf warten, ob und wann der Bund nun endlich entscheidet, seinerseits ein solches Programm aufzulegen und für welchen Adressatenkreis es bestimmt ist“, sagte Tiefensee. Thüringen gehe hier erneut in Vorleistung, um längerfristig Planungssicherheit für die Veranstaltungsbranche zu schaffen.

Mit dem Absicherungsangebot beteiligt sich das Land an den Ausfallkosten, die einem Veranstaltungsunternehmen entstehen, wenn Veranstaltungen oder Messen aufgrund einer Verschärfung oder Verlängerung von Infektionsschutzbestimmungen abgesagt werden müssen. Die sog. „Billigkeitsleistung“ umfasst bis zu 80 Prozent der bei einer Absage bereits angefallenen nutzlosen Ausgaben einer geplanten Veranstaltung, maximal jedoch 100.000 Euro pro Veranstaltung. Das Wirtschaftsministerium hat dafür Mittel aus dem Corona-Sondervermögen des Landes eingeplant.

„Wir wollen die Veranstaltungswirtschaft dabei unterstützen, einen Neustart aus dem Lockdown heraus zu schaffen. Ziel der geplanten Absicherung ist es, das Vertrauen der Branche in eine mögliche Erleichterung der Infektionsschutzbestimmungen zu stärken und damit wieder die Durchführung von Veranstaltungen zu ermöglichen“, so Tiefensee weiter. Die Branche sei in der Corona-Pandemie von Anfang an massiv in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit beeinträchtigt gewesen und durch den erneuten Lockdown hart getroffen worden. Da die Corona-Pandemie erkennbar noch nicht überwunden sei, ließen sich aber spätere erneute Einschränkungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vollständig ausschließen.

Die Absicherung des Landes kann für alle Veranstaltungen ab dem 12. April in Anspruch genommen werden. Im Falle einer Verlängerung der geltenden Infektionsschutzbestimmungen oder einer erneuten Verschärfung nach einer zwischenzeitlichen Lockerung, die eine Veranstaltungsabsage zur Folge hätte, würde das Land dem Veranstalter anteilig die für die Veranstaltung bereits tatsächlich angefallenen Kosten ersetzen. (Voraussetzung ist in jedem Fall, dass sich die Ausrichter einer Veranstaltung an die grundlegenden Infektionsschutzbestimmungen der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung halten.) Der Zuschuss muss (wie eine Versicherung) vor Absage einer Veranstaltung bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) beantragt worden sein. Personalausgaben der Veranstaltungsunternehmen werden pauschal mit 25 Prozent der sonstigen Gesamtausgaben berücksichtigt. Vom Veranstalter gegenüber Vertragspartnern durchsetzbare Stornierungsgebühren werden als Eigenanteil berücksichtigt und reduzieren den Fördersatz, wenn sie den Eigenanteil übersteigen.

Mehr Informationen zum Programm unter: https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Coronahilfe-Billigkeitsleistung-Veranstaltungswirtschaft

Zentrale der Thüringer Aufbaubank in Erfurt
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