08.12.2021

Neues Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm vorgestellt

Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen (TLMB) stellte heute auf einer digitalen Pressekonferenz die neue Richtlinie zur Förderung der Barrierefreiheit (Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm – ThüBaFF) vor.

Das Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm wird zusammen mit der Thüringer Aufbaubank umgesetzt und ist zum 1. Dezember 2021 in Kraft getreten. Förderziel des Programms ist es, die Infrastruktur in Thüringen für Menschen mit und ohne Behinderungen barrierefrei zu gestalten und Barrieren zu reduzieren. Mit dem ThüBaFF soll die Maßnahme III.2 des Thüringer Maßnahmenplans 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verwirklicht werden.

Barrierefreiheit sei ein wichtiges Thema, sagte der Vorstandsvorsitzende der Thüringer Aufbaubank, Matthias Wierlacher bei der Pressekonferenz. Daher sei das Förderprogramm bewusst sehr breit aufgestellt worden. So könnten neben der digitalen Barrierefreiheit unter anderem auch der Umbau von Fahrzeugen oder Wohnungen sowie barrierefreie Spielplätze oder Wanderwege finanziell unterstützt werden.

Anträge können mit Veröffentlichung der Richtlinie für das Jahr 2022 gestellt werden. Die Antragsunterlagen werden in den nächsten Tagen veröffentlicht. Eine Auszahlung ist im kommenden Jahr möglich, sobald der Thüringer Landtag die geplanten Mittel in Höhe von 1.000.000 Euro für 2022 im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung gebilligt haben wird.

Das ThüBaFF zielt auf eine verbesserte Teilhabe in vielen gesellschaftlichen Bereichen ab und fördert Investitionsvorhaben. Dabei gilt eine Bagatellgrenze von 5.000 Euro.

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