Thüringer Wohnraumherrichtungsförderrichtlinie

Hinweis

Die Antragstellung ist ab sofort möglich. Ihre Fragen rund um dieses Förderprogramm stellen Sie bitte unter 0361/7447-696.

Die Thüringer Aufbaubank fungiert als Antrags-, Bewilligungs-, Auszahlungs- sowie Verwendungsnachweisprüfstelle.

Eine Antragstellung ist im Zeitraum bis zum 31. August 2023 möglich. Die genannte Frist ist eine Ausschlussfrist, wobei für die Fristwahrung der Antragseingang bei der Bewilligungsstelle maßgeblich ist.

Der Antrag inkl. rechtsverbindlicher Unterschrift / Stempel nebst Anlagen kann vorab per E-Mail an wohnen@aufbaubank.de gesandt werden, muss aber komplett im Original nachgereicht werden.

Auf die Gewährung der Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch.

Förderprogrammdetails

Gegenstand der Förderung sind bauliche Investitionen sowie Investitionen in die mit dem Gebäude fest verbundenen Ausstattungen zur schlichten und zweckmäßigen Herrichtung von derzeit ungenutztem Wohnraum in Thüringen für eine zukünftige Unterbringung prioritär des Personenkreises der Rechtskreiswechsler aus dem AsylbLG und nachgeordnet für Personen nach § 1 ThürFlüAG.

Gefördert werden können alle Maßnahmen, die seit dem 1. Januar 2023 begonnen wurden und bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen werden.

Der nach dieser Richtlinie geförderte Wohnraum und die im Zusammenhang mit der Herrichtung erworbenen Gegenstände sind für drei Jahre ab Fertigstellung prioritär für die Unterbringung des Personenkreises der Rechtskreiswechsler aus dem AsylbLG bereitzustellen (zeitliche Zweckbindung). Für diesen privilegierten Personenkreis besteht somit ein vorrangiges Bezugsrecht.

Zuwendungsempfänger sind Wohnungsunternehmen als Eigentümer der zu fördernden Wohnungen, welche in Thüringen Wohnraum vermieten. Der Antrag ist durch den/ die Eigentümer der zu fördernden Wohnungen zu stellen.

Die Förderung erfolgt durch einmalige Ausreichung eines pauschalierten wohnungsbezogenen Förderbetrages (Herrichtungspauschale) und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt.

Die Herrichtungspauschale nach Absatz 1 beträgt 5.000 € je herzurichtender Wohnung.

Eine Kombination der Förderung nach dieser Richtlinie mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist zulässig, solange und sowie dadurch keine Überkompensation entsteht. 

Das Beihilferecht findet Anwendung.

So funktioniert die Antragstellung

1
Antrag ausfüllen (Icon mit einer stilisierten Figur am Laptop)

Allgemeine Hinweise

Bitte beachten Sie: Der Antrag ist bis spätestens 31. August 2023 (Ausschlussfrist, d.h. der Eingang bei der TAB ist maßgeblich) zu stellen. Antragsteller können ausschließlich Wohnungsunternehmen als Eigentümer der zu fördernden Wohnungen sein, welche in Thüringen Wohnraum vermieten.

2
Icon Computermaus

Antrag und Anlagen vorab per E-Mail einreichen

Nachdem Sie den Antrag aus dem Downloadbereich dieser Seite vollständig ausgefüllt haben, senden Sie diesen bitte zusammen mit der Einzelauflistung der herzurichtenden Wohnungen vorab per E-Mail an folgende Adresse: wohnen@aufbaubank.de

Achtung: Für jedes Grundstück / Objekt muss ein eigener Antrag gestellt werden!

3
Icon Briefumschlag

Antrag per Post senden

Bitte senden Sie den Antrag im Original anschließend inkl. rechtsverbindlicher Unterschrift/ Stempel zusammen mit

  • der De-Minimis-Erklärung
  • der Gewerbeanmeldung
  • der Einzelaufstellung der herzurichtenden Wohnungen

per Post an:

Thüringer Aufbaubank
Gorkistraße 9
99084 Erfurt

Weitere Programme

Richtlinie zur Förderung des bezahlbaren Wohnens im Freistaat Thüringen für die Programmjahre 2023 bis 2025

Downloads

Richtlinie

ThürWHFördRL - Richtlinie pdf 52.8 KB

Präsentation(en)

ThürWHFördRL - Präsentation pdf 694.6 KB

Rechtsgrundlagen

Kundenbetreuung der Thüringer Aufbaubank (auf dem Bild sehen Sie fünf Mitglieder des Beratungsteams)
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