Gegenstand der Billigkeitsleistung sind Finanzhilfen für kleine und mittelständische Unternehmen, welche in existenzbedrohendem Maße unmittelbar oder mittelbar von den Energiepreissteigerungen im Zeitraum 1. März 2022 bis zum 30. November 2022 betroffen sind.
- Unmittelbare Betroffenheit:
beruht auf stark gestiegenen Aufwendungen für Strom, (Erd)Gas, Fernwärme, Heizöl, Holzpellets, Kohle und Treibstoffe (Diesel, Benzin) - Mittelbare Betroffenheit:
besteht, wenn Lieferanten ihre Energiekostensteigerungen auf Vorprodukte, Produkte, Rohstoffe u.ä. nachweislich weitergegeben haben, indem sie unter Verweis auf gestiegene Energieaufwendungen bestehende Verträge gemäß § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) angepasst haben.
Anträge auf Existenzsicherungshilfen sind ab einer beantragten Zuschusshöhe von 5.000 Euro möglich und pro Unternehmen und Unternehmensverbund ist nur ein Antrag zulässig.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder sonstige private KMU mit Unternehmenshauptsitz im Freistaat Thüringen, die wirtschaftlich am Markt tätig sind.
KMU der gewerblichen Wirtschaft müssen in folgenden Bereichen tätig sein:
- Handwerk,
- verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren,
- Baugewerbe/Bau,
- Handel, insbesondere Einzelhandel,
- Verkehr und Lagerhaltung/Dienstleistungslogistik,
- Beseitigung von Umweltverschmutzungen,
- Hotel- und Gastgewerbe, Gastronomie,
- Information und Kommunikation,
- Erbringung von wirtschaftsnahen freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen,
- Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen.
Antragsberechtigt sind auch im obigen Sinne Einzelunternehmen und Angehörige wirtschaftsnaher freier Berufe ohne weitere Beschäftigte, wenn sie den überwiegenden Teil der Summe ihrer Einkünfte (das heißt mehr als 50 Prozent) aus selbständiger oder freiberuflicher Tätigkeit erzielen.
Als sonstige private KMU gemäß Richtlinie gelten KMU und freiberuflich Tätige, wenn ihre Tätigkeiten Branchen oder Wirtschaftsbereichen zuzuordnen sind, die auf einer Positivliste bei der Thüringer Aufbaubank geführt werden. Dies gilt unabhängig von deren Rechtsform. Darunter fallen auch Unternehmen in der Organisationsform eingetragener Genossenschaften, gemeinnütziger Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb und mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
Anträge auf Existenzsicherungshilfen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Billigkeitsleistung übersteigt nicht die Höhe des Betrages, der für die Herstellung der Solvenz bzw. Vermeidung der Überschuldung notwendig ist.
Die Höhe der Billigkeitsleistung berechnet sich aus der Differenz der Energieaufwendungen in 2022 und den tatsächlichen Energieaufwendungen aus dem Referenzjahr 2021 für die Monate März bis November und wird anteilig bei Verdopplung der Energieaufwendungen wie folgt erstattet:
- 40 % bei einer Verdoppelung der Energieaufwendung
- 60 % bei Verdoppelung und bis zur Verdreifachung der Energieaufwendung
- 80 % bei Verdreifachung der Energieaufwendung
Die Kosten für den prüfenden Dritten, einschließlich der Schlussabrechnung, werden als Festbetragspauschale in Höhe von 1.800 Euro, erstattet.