Für FuE-Verbundvorhaben ist die Antragstellung nur im Rahmen eines Wettbewerbsaufrufes möglich. Besitzen Sie bereits bewilligte Vorhaben, die Sie derzeit nicht über das Portal bearbeiten, dann können Sie sich diese Vorhaben für die weitere Bearbeitung im Portal freischalten lassen.
→ Die Ergebnisse zum Verbundwettbewerb 2021 finden Sie hier
Anträge für die einzelbetriebliche Technologieförderung, Innovationsgutscheine, Förderung der Wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen sowie für Kaltmietfreistellung in Technologie- und Gründerzentren/ Applikationszentren können erst wieder in der neuen Förderperiode gestellt werden.
Aktuell laufen intensive Vorbereitungen für die neue Förderperiode, damit in Kürze ein erfolgreicher Start der neuen Fördermaßnahmen gewährleistet werden kann.
Gefördert werden Projekte die in Thüringen durchgeführt werden und sich der Regionalen Forschungs- und Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung (RIS 3 Thüringen) zuordnen lassen. Eine Förderung ist in folgenden RIS 3 Feldern möglich
Spezialisierungsfelder
- Industrielle Produktion und Systeme
- Nachhaltige und intelligente Mobilität und Logistik
- Gesundes Leben und Gesundheitswirtschaft
- Nachhaltige Energie und Ressourcenverwendung
Querschnittsfeld
-
Informations- und Kommunikationstechnologien, innovative und produktionsnahe Dienstleistungen
Eine Förderung im Querschnittsfeld ist nur möglich, wenn das Projekt auch einen Bezug zu mindestens einem Spezialisierungsfeld hat.
Jedes RIS 3 Feld ist mit mehreren Leitzielen untersetzt. Im Rahmen der Antragstellung muss die*der Antragsteller*in den Bezug des Projektes zu einem Leitziel plausibel darstellen. Handelt es sich um ein Leitziel, das dem Querschnittsfeld zugeordnet ist, muss auch der Bezug zu einem Spezialisierungsfeld herausgearbeitet werden.
Mit Ausnahme von einzelbetrieblichen FuE-Projekten, Innovationsgutscheinen und FuE-Projekten der wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen werden Fördermittel im Rahmen von Wettbewerbsverfahren vergeben.
Die Wettbewerbsaufrufe und deren Rahmenbedingungen werden auf unserer Internetseite veröffentlicht.
Gegenstand der Förderung
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- einzelbetriebliche FuE-Projekte
- FuE-Verbundvorhaben
Innovationsgutscheine A bis E
Wirtschaftsnahe Infrastruktur
- Auf- und Ausbau von Innovationszentren
- FuE- und Investitionsprojekte der Wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen
- Kaltmietfreistellungen für KMU in Technologie- und Gründungszentren
Förderfähige Kosten
Fördergegenstand |
Förderung auf Ausgabenbasis zuwendungsfähige Ausgaben |
Förderung auf Kostenbasis zuwendungsfähige Kosten |
FuE-Vorhaben |
FuE-Verbundvorhaben |
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- Personal
- Aufträge/ Dienstleistungen
- Betriebsmittel
- Instrumente/ Ausrüstungen
Hinweis: Abschreibungen für Instrumente und Ausrüstungen sind für- im Rahmen des Wettbewerbs vom 05.02.2021 eingereichte Verbundvorhaben sowie
- für ab dem 01.03.2021 eingegangene Anträge einzelbetrieblicher FuE-Vorhaben
nicht förderfähig.
- zusätzliche Gemeinkosten
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Einzelbetriebliche FuE-Projekte |
Fördergegenstand |
Förderung auf Ausgabenbasis zuwendungsfähige Ausgaben |
Förderung auf Kostenbasis zuwendungsfähige Kosten |
Innovationsgutschein nach Nr. |
A, B, E1 |
- Aufträge/ Dienstleistungen
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C, D |
- Aufträge/ Dienstleistungen
- Gebühren
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E2 |
- Personal
- Aufträge/ Dienstleistungen
- Betriebsmittel
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Fördergegenstand |
Förderung auf Ausgabenbasis zuwendungsfähige Ausgaben |
Förderung auf Kostenbasis zuwendungsfähige Kosten |
Wirtschaftsnahe Infrastruktur |
Innovationszentren |
im Rahmen ihrer nichtwirtschaft- lichen Tätigkeit:
- forschungsbezogene Geräteinfrastruktur
- Personal (ausschließlich technisches und
Verwaltungspersonal) - Aufträge/ Dienstleistungen
- Gebäudemiete
- Betriebsmittel
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im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit:
- forschungsbezogene Geräteinfrastruktur
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Investitionen bei WinaFo |
forschungsbezogene Geräteinfrastruktur |
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FuE-Projekte von WinaFo |
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- Personal
- Aufträge/ Dienstleistungen
- Betriebsmittel
- Instrumente/ Ausrüstungen
- zusätzliche Gemeinkosten
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Kaltmietfreistellung in TGZ/ Applikationszentren |
auf die Kaltmiete bezogene, tatsächlich gewährte Mietfreistellung |
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Hinweis zur Förderfähigkeit von Personalkosten
Fördergegenstand |
Zuwendungsempfänger |
FuE-Projekte |
FuE-Verbundvorhaben |
- KMU,
- große Unternehmen nur in Kooperation mit KMU oder mit Forschungseinrichtungen
- Forschungseinrichtungen
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Einzelbetriebliche FuE-Projekte |
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Innovationsgutscheine |
A |
Vorbereitung von FuE-Kooperationsprojekten |
- KMU
- Forschungseinrichtungen
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B |
Durchführbarkeitsstudien für FuE-Projekte und Nutzung von FuE-Ergebnissen aus EU-Programmen |
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C |
Technische Schutzrechte |
- KMU
- Forschungseinrichtungen
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D |
Innovationsunterstützende kreativwirtschaftliche Dienstleistungen |
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E |
E1 |
Prozess- und Organisationsinnovationen |
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E2 |
Modellprojekte |
- Cluster-/ Netzwerkorganisationen
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Wirtschaftsnahe Infrastruktur |
Auf- und Ausbau von Innovationszentren |
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FuE-Projekte und Investitionen bei WinaFos |
- wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen
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Kaltmietfreistellung in TGZ/ Applikationszentren |
- Träger- oder Betreibergesellschaften von TGZ/ Applikationszentren
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Die Evaluierung zur Antragsberechtigung als wirtschaftsnahe Forschungseinrichtung im Sinne der FTI-Richtlinie erfolgt durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Informationen zum Antrags- und Evaluierungsverfahren erhalten Sie durch das zuständige Referat 53 (poststelle@tmwwdg.thueringen.de).