Solar Invest - Förderung des Einsatzes von erneuerbaren Energien im Strom- und Wärmebereich

Hinweis

Die Laufzeit der Richtlinie "Solar Invest" endete am 31.12.2022! Eine Landesförderung für Photovoltaikanlagen besteht aktuell nicht. Es wird an dieser Stelle auf die Förderbedingungen des Bundes verwiesen. Hierzu informiert die Verbraucherzentrale Thüringen kostenfrei unter 0800 809 802 400 oder 0361 555 140.

Für bestehende Maßnahmen in der Richtlinie "Solar Invest" kann bei Bedarf ein Antrag auf Verlängerung des Vorhabenzeitraums (Bewilligungszeitraum) gestellt werden. Der Antrag ist formlos vor Ablauf des Zeitraums zu stellen. Bitte geben Sie hierzu das benötigte Vorhabensende an. Das genehmigte Vorhabensende wird Ihnen nach Prüfung, in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, in einem Änderungsbescheid mitgeteilt.

Der Abrufantrag ist bis zum Vorhabensende über das Online-Portal der TAB zustellen. Die Prüfung und die Auszahlung finden im Anschluss statt.

Bitte beachten Sie, dass es aktuell aufgrund der zahlreich vorliegenden Abrufanträge zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommt. Um weitere Verzögerungen zu vermeiden, bitten wir von Nachfragen zu den Bearbeitungsständen abzusehen. Nach der Prüfung Ihres Abrufantrages werden Sie von uns über das Ergebnis informiert.

Wir bitten Sie, bei der Abrufstellung ausschließlich die im Zuwendungsbescheid unter Punkt II. benannten Unterlagen einzureichen!

Förderprogrammdetails

Mit den Fördermöglichkeiten werden zusätzliche Investitionsanreize für die nachhaltige Erzeugung von Strom und Wärme aus solarer Strahlungsenergie gesetzt. Ferner sollen Beratungen und Entwicklung von tragfähigen Konzepten bzw. Machbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Investitionen in den Einsatz von erneuerbaren Energien gefördert werden.

Gefördert werden:

  • Beratungsleistungen zum Thema "Mieterstrom" und "Mieterwärme",
  • Beratungsleistungen für Bürgerenergieprojekte,
  • Beratungsleistungen und Machbarkeitsstudien zur Erstellung und Umsetzung eines Wärmenetzprojektes,
  • Beratungsleistungen und Machbarkeitsstudien zur zukunftsfähigen Ausrichtung von Bioenergieanlagen,
  • Investitionen in Photovoltaikanlagen zusammen mit einem Batteriespeicher (Die Förderung erfolgt ausschließlich für den Eigenverbrauch. Es kann keine Förderung in Verbindung mit einem Mieterstrommodell erfolgen. Ein Mieterstrommodell liegt vor, sobald eine Photovoltaikanlage mindestens zwei getrennte Haushalte mit jeweils separater Messstelle versorgt.),
  • Investitionen in Batteriespeichersysteme,
  • Investitionen in sonstige Speicher (z. B. Warmwasserspeicher, Kältespeicher, Latentwärmespeicher, Thermobatterien),
  • Investitionen zur Realisierung von "Mieterstrom- und Mieterwärmemodellen",
  • Investitionen in Hausanschlussstationen,
  • Förderung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit

Tz.FördergegenstandZuwendungsempfänger*innen
2.1

Förderung von Beratungsleistungen und Machbarkeitsstudien

2.1.1

Beratungsleistungen zu "Mieterstrom und Mieterwärme"

  • kommunale Unternehmen
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Wohnungsbaugesellschaften
  • "Bürgerenergiegesellschaften"
  • Vereine, gemeinnützige Gesellschaften, Stiftungen
  • natürliche Personen
2.1.2

Beratungsleistungen für Bürgerenergieprojekte

  • "Bürgerenergiegenossenschaften"
  • Projektgesellschaften, die mehrheitlich von Bürgerenergiegenossenschaften gegründet wurden
2.1.3

Beratungsleistungen und Machbarkeitsstudien zur Erstellung und Umsetzung eines Wärmenetzprojektes

  • Kommunen, Zweckverbände, kommunale Unternehmen
  • "Bürgerenergiegesellschaften"
2.1.4

Beratungsleistung und Machbarkeitsstudien zur zukunftsfähigen Ausrichtung von Bioenergieanlagen

  • landwirtschaftliche Unternehmen
  • kleine und mittlere Unternehmen 
  • Bioenergiegesellschaften
  • Vereine
2.2

Förderung von Investitionen

2.2.1

Investition in Photovoltaikanlage zusammen mit Batteriespeicher

  • Kommunen, Zweckverbände, kommunale Unternehmen
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Wohnungsbaugesellschaften
  • Bürgerenergiegesellschaften
  • Vereine, gemeinnützige Gesellschaften, Stiftungen
  • natürliche Personen

2.2.2

Investition in Batteriespeicher

2.2.3

Investition in sonstige Speicher

2.2.4

Investition in "Mieterstrom- und Mieterwärmemodell"

2.2.5

Investition in Hausanschlussstationen

2.3

Förderung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit


Maßnahme der Öffentlichkeitsarbeit

  • Kommunen, Zweckverbände, kommunale Unternehmen
  • "Bürgerenergiegesellschaften"   (wenn sie Vorhabensträgerinnen sind)

FördergegenstandFördersatz
Beratungsleistungen und Machbarkeitsstudien (Ziffer 2.1 der Richtlinie) bis zu 80 %
maximal 10.000 EUR Zuschuss,

für Beratungsleistungen nach Ziffer 2.1.2. der Richtlinie maximal 200.000 EUR Zuschuss, für Beratungsleistungen nach Ziffer 2.1.3 der Richtlinie maximal 30.000 EUR Zuschuss

Investitionen in Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher (Ziffer 2.2.1 der Richtlinie),
Anlagen bis 10 kWp

►Der Antragstellerkreis natürliche Personen kann über diesen Fördergegenstand auch Anlagen größer 10 kWp errichten. Die Förderung erfolgt ausschließlich als Festbetrag (max. 4.000 EUR).

für Anlagen bis 4 kWp: 900 EUR pro kWp

für Anlagen von 5 bis 10 kWp: 4.000 EUR

Investitionen in Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher (Ziffer 2.2.1 der Richtlinie), Anlagen größer 10 kWp
► Ausschluss für natürliche Personen
bis zu 20 % 


für Bürgerenergiegenossenschaften bis zu 40 %
Investitionen in Batteriespeicher
(Ziffer 2.2.2 der Richtlinie), Anlagen bis 10kWh
200 EUR pro kWh Speicherkapazität (Nennkapazität)
Investitionen in Batteriespeicher
(Ziffer 2.2.2 der Richtlinie), Anlagen größer 10kWh
bis zu 20 %
Investitionen in sonstige Speicher
(Ziffer 2.2.3 der Richtlinie)
250 EUR pro m3 Wasseräquivalent
Investitionen in "Mieterstrom- und Mieterwärmemodelle"

(Ziffer 2.2.4 der Richtlinie)
bis zu 80 %
Investition in Hausanschlussstationen
(Ziffer 2.2.5 der Richtlinie)
bis zu 40 % bei neu zu errichtendem Netz
bis zu 25 % bei bestehendem Netz
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
(Ziffer 2.3 der Richtlinie)
bis zu 80 %,
maximal 3.000 EUR je Förderantrag
Soweit nicht gesondert geregelt, beträgt der maximal mögliche Zuschuss je Vorhaben 100.000 EUR.

Häufige Fragen & Antworten

So funktioniert der Abruf

In unserem ausführlichen Tutorial führen wir Sie Schritt für Schritt durch den kompletten Abruf-Antrag im Programm Solar Invest.

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