Hinweis
Ab 01.07.2018 gelten für die Richtlinie Solar Invest neue Fördersätze.
Was wird gefördert
Die Förderung zielt insbesondere darauf ab, den Eigenverbrauch von Strom aus Photovoltaik zu erhöhen und die Einführung von Mieterstrommodellen voranzutreiben. Des Weiteren sollen Bürgerenergiegenossenschaften bei der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren nach dem EEG 2017 unterstützt werden.Gefördert werden:
- Neuinvestitionen in Photovoltaikanlagen, sofern der erzeugte Strom der Eigen- oder Direktversorgung dient und der Strom nicht durch ein öffentliches Netz durchgeleitet wird,
- Neuinvestitionen in stationäre Energiespeichersysteme, die der Speicherung von Strom aus Photovoltaik dienen (Batteriespeicher),
- Neuinvestitionen, Ersatzinvestitionen in oder Erweiterungen von saisonalen Energiespeichersystemen (Warmwasser-, Kältespeicher, Power to heat-Anlagen),
- Investitionen zur Realisierung von Mieterstrommodellen (Steuer-, Mess-, Kontroll- und Abrechnungssysteme),
- Beratungsleistungen zum Thema Mieterstrom (Konzepte, Gutachten, Studien, Wirtschaftlichkeitsberechnungen),
- Beratungsleistungen zum Thema Ausschreibungsverfahren nach dem EEG in der jeweils gültigen Fassung (Beratungsleistungen, Gutachten, Studien, Wirtschaftlichkeitsberechnungen).
- Ausgaben für die Anlagen, einschließlich aller für den ordnungsgemäßen Betrieb notwendigen Systemkomponenten und Zubehör, nebst Installation durch Fachunternehmen,
- Architekten- und Ingenieurleistungen nach HOAI in Höhe von bis zu 10 % der zuwendungsfähigen Herstellungskosten,
- Ausgaben für Beratungsleistungen, Studien, Gutachten.
- Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken und Immobilien,
- Ausgaben für gebrauchte Wirtschaftsgüter,
- Ausgaben für bauliche Maßnahmen, bspw. Dachertüchtigung,
- Ausgaben für Blitzschutzanlagen,
- Ausgaben für Wirtschaftsgüter, die über Leasing, Mietkauf, Lieferantendarlehen oder sonstige Ratenkaufvereinbarungen finanziert werden,
- Ausgaben für Miete und Leasing, Finanzierung, Skonti,
- Ausgaben für Versicherungen und regelmäßig anfallende Verwaltungs- und Betriebskosten,
- Ausgaben für gesetzlich vorgeschriebene und/oder behördlich angeordnete Maßnahmen,
- Umsatzsteuer, die der Träger des Vorhabens als Vorsteuer abziehen kann,
- Eigenleistungen.
Wer wird gefördert
Zuwendungsempfänger können seinbei Investitionen in Photovoltaikanlagen und Energiespeichersysteme:
- Kommunen und deren Eigenbetriebe, Zweckverbände
- Kommunale Unternehmen
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Wohnungsgenossenschaften
- Energiegenossenschaften
- Vereine, gemeinnützige Gesellschaften, Stiftungen
- Natürliche Personen
- Kommunale Unternehmen
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Wohnungsgenossenschaften
- Energiegenossenschaften
- Gemeinnützige Gesellschaften
- Stiftungen
- Bürgerenergiegesellschaften gemäß Definition nach § 3 Nr. 15 EEG 2017
Voraussetzungen:
- Mit der Maßnahme darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Nur in Ausnahmefällen kann ein vorzeitiger Maßnahmebeginn durch die TAB genehmigt werden.
- Das Vorhaben muss in Thüringen durchgeführt werden.
- Die Investitionsmaßnahme ist nach den Vorschriften des öffentlichen Auftragswesens auszuschreiben, zu vergeben und abzurechnen. Für Antragsteller nach der ANBest-P kann abweichend bei der Vergabe von Aufträgen die Ziffer 3.1 der ANBest-P zur Anwendung kommen mit der Maßgabe, dass Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige Anbieter nach wettbewerblichen Gesichtspunkten und zu wirtschaftlichen Bedingungen vergeben werden. Es sind grundsätzlich mindestens drei Angebote einzuholen. Abweichungen davon und die Auswahlgründe sind zu dokumentieren.
- Die Anlagen müssen marktfähig sein und den technischen Mindestanforderungen entsprechen.
- Eine fachgerechte und sichere Inbetriebnahme der Anlage durch eine geeignete Fachkraft muss gewährleistet sein. Der Nachweis ist anhand einer Fachunternehmererklärung auf Basis des Photovoltaikanlagenpasses bzw. Speicherpasses zu führen.
- Eine Zuwendung in Batteriespeichersysteme kann nur gewährt werden, wenn für die Batterien eine Zeitwertersatzgarantie für einen Zeitraum von mindestens 8 Jahren vorliegt.
- Enthält die Förderung eine Photovoltaikanlage sind
100 % der erzeugten Energie aus der Photovoltaikanlage selbst zu verbrauchen.
Bei alleiniger Förderung eines Energiespeichersystems sind mindestens 60 % der erzeugten Energie aus der Photovoltaikanlage selbst zu verbrauchen. - Bei Mieterstrommodellen sollte der Mieterstrompreis den günstigsten Strompreis des örtlichen Grundversorgers um mindestens 1 Cent je Kilowattstunde (brutto) unterschreiten.
- Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.
Wie viel wird gefördert
Als vorhabenbezogene, nicht rückzahlbare Anteilsfinanzierung aus Mitteln des Freistaates Thüringen können Zuwendungen auf die zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden:- für Photovoltaikanlagen ein Zuschuss von bis zu 25 %
(für Bürgerenergiegenossenschaften: bis zu 40 % für Photovoltaikanlagen und bis zu 50 % für Photovoltaikanlagen in Kombination mit Energiespeicher) - für Energiespeicher ein Zuschuss von bis zu 25 %
(für Bürgerenergiegenossenschaften: bis zu 40 %) - für Investitionen in Mieterstrom von bis zu 80 %,
- für Beratung von bis zu 80 %.
Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Downloads
Richtlinie
- pdf 117.2 KBDownload Solar Invest - Richtlinie
- pdf 270 KBDownload Solar Invest - Durchführungsbestimmungen (Stand 06.02.2019)
Antrag
- pdf 1.5 MBDownload Solar Invest - Antragsformular
- pdf 536.3 KBDownload Solar Invest - Anlage zum Antrag, Finanzierungsbestätigung Privatpersonen
- pdf 481.3 KBDownload Solar Invest - Anlage zum Antrag, Durchfinanzierungsbestätigung für juristische Personen und Unternehmen
- pdf 575.8 KBDownload Solar Invest - Anlage zum Antrag, De-minimis-Erklärung
- pdf 478.4 KBDownload Solar Invest - Anlage zum Antrag, Negativerklärung
- pdf 964.5 KBDownload Solar Invest - Anlage zum Antrag, Angaben zum Unternehmen (KMU-Bewertung)
Abruf
- pdf 586 KBDownload Solar Invest - Abrufantrag
- xls 86 KBDownload Solar Invest - Anlage zum Abrufantrag
- pdf 543.4 KBDownload Solar Invest - Inbetriebnahmeerklärung
weitere Formulare und Hinweise
- pdf 270 KBDownload KMU - Informationsblatt
- pdf 261.4 KBDownload Solar Invest - Berechnungsbogen /Ergänzende Angaben zur KMU-Bewertung
- pdf 42.9 KBDownload Informationsblatt zu Unternehmen in Schwierigkeiten
- pdf 268.2 KBDownload De-minimis – Informationsblatt zur De-minimis-Regel
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