Förderschwerpunkte der Richtlinie und Zielstellungen:
Unterstützt werden Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung und Zusammenschlüsse, die in der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen im Sinne von Anhang I AEUV tätig und nicht größer als mittelgroße Unternehmen sind. Der Status Anhang I gilt auch für die Endprodukte der Verarbeitung und Vermarktung.
IVV zielt auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit geförderter Unternehmen und besteht aus nachfolgenden Teilmaßnahmen:
Teil A - Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Ziel: Schaffung und/oder Ausbau von Verarbeitungs- und Vermarktungskapazitäten
Die Umsetzung in der FILET erfolgt gemäß Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe GAK. Durch vertragliche Bindung mit landwirtschaftlichen Erzeuger*innen für 40 Prozent der eingesetzten Rohwaren soll Teil A auch zur Absatzsicherung und zur Schaffung von Erlösvorteilen auf der Ebene der landwirtschaftlichen Erzeuger*innen beitragen. Die Investitionsförderung soll einen Beitrag zur Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes (insbesondere Wasser und/oder Energie) leisten.
Teil B - Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Ökoerzeugnisse
Ziel: Schaffung und/oder Ausbau von Verarbeitungs- und Vermarktungskapazitäten für ökologisch erzeugte Produkte im Freistaat
Förderfähig sind Unternehmen, die landwirtschaftliche Erzeugnisse im gesamten Unternehmen oder in kompletten Produktionsstrecken nach den Regeln der EG-Ökoverordnung (VO(EG) 834/2007) verarbeiten und vermarkten.
Höhe des Budgets für Bewilligungen im Jahr 2023:
Bewilligungsrahmen [€] | Teil A | Teil B | Gesamt |
---|
31.01.2023 30.06.2023 | 2,2 Mio.€ Restmittel | | 2,2 Mio. € |
31.12.2022 30.06.2023 | | 2 Mio. € Restmittel | 2 Mio. € |
Vorhabensauswahl:
Die Vorhabensauswahl erfolgt nach Artikel 49 VO (EU) Nr. 1305/2015 für die Teilmaßnahmen lt. EPLR auf Basis von der Verwaltungsbehörde nach Anhörung des ELER-Begleitausschusses festgelegter Auswahlkriterien.
Alle bis zum Antragsstichtag vorliegenden Projektanträge werden, nach Feststellung der Förderfähigkeit, anhand der Auswahlkriterien mit einem Punktesystem bewertet und in eine Rangfolge gebracht. Antragstellung und Vorhabensauswahl erfolgen eigenständig für jede Teilmaßnahme jeweils nach folgenden Grundsätzen:
Die Auswahlkriterien sind in Kategorien gegliedert, wobei nach
- dem Kreis der Zuwendungsempfänger*innen,
- dem Charakter der Investition und
- Beiträgen der Investition zur Verbesserung der Wertschöpfungskette / zum Verbraucherschutz sowie zum Umwelt- und Klimaschutz
unterschieden wird.
Projektanträge können nur an der Vorhabensauswahl teilnehmen wenn sie die Förderschwelle (Mindestpunktzahl) erreichen. Hierzu sind mindestens zwei Auswahlkriterien bzw. deren Untersetzungen zu erfüllen. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen des bekanntgegebenen Budgets entsprechend der Rangfolge der Projektanträge.
Ein Wechsel zwischen den Teilmaßnahmen ist nicht möglich. Nach Ablehnung oder Zurücknahme eines Antrages ist jedoch eine erneute Antragstellung im nächsten Antragsverfahren - ggf. mit Modifikation des Antrages oder ergänzender Vorlage von Nachweisen - möglich.
Wichtige Hinweise:
Ergänzende Erläuterungen zur Förderrichtlinie finden sich im Merkblatt zur Förderrichtlinie IVV, das als ‚living paper‘ - auch während eines Antragsverfahrens - nachvollziehbar ergänzt und fortgeschrieben wird.
Genehmigungen
Bei genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen sind die für die Investition erforderlichen Genehmigungen grundsätzlich Bestandteil der Antragsunterlagen. Bitte beachten Sie hierzu unsere Matrix mit den zugelassenen Ausnahmetatbeständen.
Prüfung der Kostenplausibilität
Für die Prüfung der Plausibilität und Angemessenheit der beantragten Ausgaben sind grundsätzlich nachfolgende Unterlagen einzureichen:
- bei genehmigungsfreien Bauvorhaben: Vorlage einer Kostenberechnung
nach DIN 276 oder Vorlage von drei vergleichbaren Kostenangeboten (außer
für Planungsleistungen)
- bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben: Vorlage einer durch eine Architektin / einen Architekten bzw. eine Bauingenieurin / einen Bauingenieur abgezeichneten Kostenberechnung nach DIN
276
- bei ausschließlich Lieferleistungen: Vorlage von drei vergleichbaren Kostenangeboten
Detaillierte Informationen zu Förderzweck, Zielgruppen und Förderhöhe sowie die Antragsunterlagen sind unter den einzelnen Programmteilen (Teil A und Teil B) eingestellt.