Gefördert werden Maßnahmen zur Einführung CO2-armer Mobilität – Modellprojekt Elektrobussysteme in Thüringen. Die Förderung wird für modellhafte Verkehrsprojekte gewährt und dient der Entwicklung alternativer technischer Lösungen.
Gefördert werden Investitionen in den ÖPNV für folgende Modellvorhaben:
- Vorhabenbezogene Ausgaben für Investitionen zum Aufbau einer
modellhaften Ladeinfrastruktur für Elektromobilität im ÖPNV. Hierzu gehören
insbesondere Ausgaben in den Ausbau der Infrastruktur zum Betrieb von
elektrisch angetriebenen Linienbussen einschließlich erforderlicher
Oberleitungssysteme,
- Vorhabenbezogene Ausgaben für Investitionen zur Umstellung der
ÖPNV-Busflotte im städtischen Nahverkehr, insbesondere zum Erwerb neuer
Elektrobusse,
- Vorhabenbezogene Ausgaben für Erwerb und Ersatzbeschaffung von Batterien bzw. Energieanhängern, um die elektrisch angetriebenen Linienbusse zu betreiben,
- Vorhabenbezogene Ausgaben für Modellvorhaben, um CO2-armen ÖPNVs im ländlichen
Raum bzw. für den Bereich Stadt-Umland anzubieten,
- Vorhabenbezogene Ausgaben für Investitionen, um Wartung und Reparatur an
Elektrobussen in Werkstätten abzusichern.
Zuwendungen an Verkehrsunternehmen des ÖPNV (einzelbetriebliche Investitionen) werden auf Grundlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) ausgereicht (nach Artikel 3 Abs. 1 oder Art. 8 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007). Der ÖDA hat die Voraussetzungen des Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zu erfüllen, vgl. dazu auch die Richtlinie (siehe Downloads).
Nicht gefördert werden:
- Projekte, für die bereits öffentliche Fördermittel aus anderen Programmen in Anspruch genommen werden.
- Ausgaben für Grundstücke.
- Unternehmen in Schwierigkeiten.
Träger*innen der Daseinsvorsorge des ÖPNV nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 ThürÖPNVG sowie von diesen unter Beachtung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 beauftragte Verkehrsunternehmen.
Bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Elektrobusse bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben.