Soforthilfeprogramm Corona 2020 Wirtschaft
Stichtag für die Soforthilfe war der 31.05.2020.
Hier finden Sie weitere Informationen zu Finanzhilfen für Unternehmen: Corona-Infoseiten
Stichtag für die Soforthilfe war der 31.05.2020.
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Die Corona-Soforthilfe ist am 31. Mai 2020 ausgelaufen. Es können keine Anträge mehr gestellt werden
Die Richtlinien zur Corona-Soforthilfe finden Sie unter Downloads
Wir freuen uns, dass sich die wirtschaftliche Situation in Ihrem Unternehmen verbessert hat und der im Rahmen der Antragstellung ermittelte Engpass nicht in der von Ihnen erwarteten Höhe eingetreten ist.
Bitte überweisen Sie den nicht benötigten Zuschussbetrag auf eines in der Fußzeile des Bewilligungsbescheides angegebenen Kontos. Als Verwendungszweck tragen Sie bitte die im Bewilligungsbescheid angegebene Vorhabens-Nr. ein (z.B. 2020 COR XXXXX oder 2020 CORA XXXXX).
Schreiben Sie zusätzlich bitte eine E-Mail an info@aufbaubank.de mit Ihrem Anliegen, den Rückzahlungsbetrag und Ihrer Vorhabensnummer.
Nach Eingang der Rückzahlung erhalten Sie ein entsprechendes Schreiben zur Aufhebung Ihrer Bewilligung.
Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre Ehrlichkeit und Mithilfe.
Die Umsätze sind netto anzugeben, es sei denn, das Unternehmen weist keine Umsatzsteuer aus.
Kurzarbeitergeld wird nicht angerechnet.
Eine existenzgefährdende Wirtschaftslage wird angenommen, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pacht, Leasingaufwendungen zu zahlen (Liquiditätsengpass). Anzugeben wäre die Höhe des Liquiditätsengpasses.
Stichtag für die Soforthilfe war der 31.05.2020.