Coronahilfen und weitere Unterstützung für Unternehmen der Veranstaltungsbranche in Thüringen
Welche finanziellen Hilfen gibt es für die Veranstaltungswirtschaft in Thüringen? Wir geben den Überblick und aktualisieren die Seite regelmäßig.
Welche finanziellen Hilfen gibt es für die Veranstaltungswirtschaft in Thüringen? Wir geben den Überblick und aktualisieren die Seite regelmäßig.
Der Verein vertritt die Interessen der MICE-Wirtschaft in Thüringen. Ziel ist, den regelmäßigen fachspezifischen Austausch zu fördern und so gegenseitig Wissenstransfer zu ermöglichen und Erfahrungswerte zu teilen sowie die Interessen der Vereinsmitglieder gegenüber der Politik und den Institutionen des Freistaats zu vertreten.
mehr erfahrenDer Sonderfonds besteht aus zwei Bausteinen: Einer Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen der Länder mit reduziertem Publikum stattfinden. Diese Hilfe steht für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Teilnehmenden, die bis 31. Dezember 2022 stattfinden zur Verfügung. Der zweite Baustein ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die zwischen dem 1. September 2021 und dem 31. Dezember 2022 stattfinden.
Förderzeitraum: Juli 2021 - Juni 2022
Die Neustarthilfe 2022 unterstützt Soloselbstständige, unständig Beschäftigte sowie kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten mit bis zu 4.500 Euro und Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit bis zu 18.000 Euro. Sie wird als Vorschuss ausgezahlt. Die Antragsfrist endet am 15. Juni 2022.
Förderzeitraum: Juli 2021 - Juni 2022
Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützt die Bundesregierung alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler*innen bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent. Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte. Die Antragsfrist endet am 15. Juni 2022.
Seit Oktober 2021 können sich Veranstalter von Messen und gewerblichen Ausstellungen für das neue Absicherungsinstrument registrieren. Antragsberechtigt sind private und öffentliche Unternehmen, die als Veranstalter Messen oder Ausstellungen in Deutschland organisieren und durchführen. Messen und Ausstellungen mit angeschlossenem Kongressteil sind antragsberechtigt, wenn der überwiegende Teil der Erlöse aus dem Messe- bzw. Ausstellungsteil erwirtschaftet wird.
Für Kultur- und Medienschaffende, denen durch die jetzige Krise das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbricht, wird der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht. Eine Kombination mit der Thüringer Lebenshaltungskosten-Pauschale aus der Überbrückungshilfe ist jedoch nicht möglich.
Stand: 03.01.22
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen |
Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen | Sonderregelungen für Kultur- und Veranstaltungsbranchen in der Überbrückungshilfe IV | |
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Was wird gefördert? | Ausfallabsicherung im Falle eines Corona-bedingten Veranstaltungsverbots. Berücksichtigt werden Veranstaltungen mit einem planmäßigen Durchführungsdatum bis zum 30. September 2022. | Zwei Bausteine:
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Wer wird gefördert? |
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| Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb aller Branchen |
Wie viel wird gefördert? |
| Wirtschaftlichkeitshilfe:
Ausfallabsicherung:
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Wo und wie stelle ich den Antrag? |
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Wo liegen die Unterschiede zwischen den Programmen? |
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Hinweis: Kosten, die bereits vom Sonderfonds erstattet wurden, dürfen wiederum nicht bei anderen Förderprogrammen (wie z.B. der Überbrückungshilfe, NEUSTART KULTUR) geltend gemacht werden. |
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Mit einer Bürgschaft besichern wir Kredite und Avale (was ist das?) zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Wir verbürgen bis zu 90 % des Kredites/ Avalbetrages und bis zu 2,3 Mio. Euro.
Bei der Bürgschaftsbank Thüringen können Bürgschaften mit einem Verbürgungsgrad von 80 % und einer Bürgschaftshöhe bis max. 1,25 Mio. Euro beantragt werden.
Der Freistaat Thüringen verbürgt im Rahmen des Landesbürgschaftsprogramms Kredite in der Regel ab einem Bürgschaftsvolumen von über 3 Millionen Euro bis 20 Millionen Euro. Das Land wird dabei unterstützt von pwc.
Das Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR sieht die Förderung ganz verschiedener Bereiche von Kultur und Medien vor. Im Fokus stehen dabei vor allem Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden. Sie sollen in die Lage versetzt werden, ihre Häuser erneut zu öffnen und Programme wieder aufzunehmen, um Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen eine Erwerbs- und Zukunftsperspektive zu bieten.
Die Bundesregierung unterstützt Kultur- und Medienschaffende während der Corona-Pandemie und hat Programme aufgelegt, um die Zukunft von Kultureinrichtungen zu sichern. Hier finden Sie einen Überblick über neue und bereits bestehende Hilfsangebote.
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