GreenInvest Ress - Förderung von Maßnahmen zur Ressourcenschonung und -effizienz in Unternehmen

Hinweis

Ab dem 15. Januar 2024 werden im EFRE Förderportal Anpassungen zu den bisherigen Förderkonditionen bei GreenInvest Ress live geschaltet. Grund dafür ist die Aktualisierung der Beihilfeverordnung der EU Kommission (AGVO), die Erleichterungen für die Antragstellenden ermöglicht:

  1. Die Zuwendungen für die Fördertatbestände Ausgangs- und Umsetzungsberatung werden nicht mehr als De-minimis Beihilfe gewährt. Somit können auch Unternehmen, die den Schwellenwert der De-minimis Beihilfe bereits ausgeschöpft haben, einen Antrag auf Beratung stellen.
  2. Sofern Unternehmen Investitionsvorhaben beantragen wollen und dabei die Grenzen von De-minimis-Beihilfen übersteigen, können Zuwendungen für solche Vorhaben nun als Umweltschutzbeihilfe gemäß des angepassten Artikels 47 AGVO gewährt werden. Artikel 47 adressiert das Förderziel der Richtlinie konkreter und erleichtert die Beantragung von Investitionsbeihilfen für Ressourceneffizienz und zur Unterstützung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft.

Eine Bescheidung des Antrags kann erfolgen, sobald die Aktualisierung der Richtlinie in Kraft getreten ist. Es ist jedoch die Beantragung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns möglich.

Die Antragstellung ist über das EFRE-Portal der Förderperiode 2021-2027 möglich.

Interessierte Unternehmen können sich schon vor Antragstellung von der Servicestelle Ressourcenschonung Thüringer Energie- und GreenTech Agentur (ThEGA) mit einer kostenlosen Erstberatung und einem ersten Ressourcencheck unterstützen lassen: https://www.thega.de/ressourcenschonung

Die Förderung zielt auf die Verbesserung der Ressourcenschonung und -effizienz sowie die Verwendung von Rohstoffen und Materialien, die die Kriterien der Nachhaltigkeit erfüllen (z.B. Substitution von schadstoffhaltigen Rohstoffen und Materialien, recycelte und recyclingfähige Materialien zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft, Bevorzugung nachwachsender Rohstoffe, Minderung von negativen Umwelteinwirkungen usw.).

Die Richtlinie finden Sie auf dieser Seite im Downloadbereich.

Förderprogrammdetails

Mit den Fördermöglichkeiten wird die Ressourcenschonung und –effizienz in Thüringer Unternehmen unterstützt und Zuwendungen für:

  • die Beratung zur Ressourcenschonung/ -effizienz,
  • daraus abgeleitete Investitionsvorhaben sowie
  • modellhafte Vorhaben einschließlich zugehöriger Machbarkeitsstudien zur nachhaltigen Reduzierung produktionsbedingter Ressourceneinsätze unter Anwendung neuer Vermeidungs-, Substitutions-, Einspar- und/oder Effizienztechnologien mit Multiplikatoreffekt (Demonstrationsvorhaben)

gewährt.

Detaillierte Informationen zum Fördergegenstand Demonstrationsvorhaben erhalten Sie in den Durchführungshinweisen zur Richtlinie, welche auf dieser Seite zum Download bereitstehen. Hier finden Sie Erläuterungen zum Fördergegenstand (Punkt 3.3), zu den Fördervoraussetzungen (Punkt 5.3), zur Höhe der Förderung (Punkt 6.3) und Hinweise zur Antragstellung, Auszahlung und zum Verwendungsnachweis (Punkt 7.3).

    Zuwendungsempfänger sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und diesen gleichgestellte kommunale Unternehmen

    • Kleinst-Unternehmen im Sinne dieser Definition sind solche mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro.
    • Ein Unternehmen gilt als kleines Unternehmen, wenn es weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigt und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro aufweist.
    • Als mittleres Unternehmen gilt ein Unternehmen, wenn es weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro erzielt. Die Besitz- und Beteiligungsverhältnisse sind jeweils zu berücksichtigen.
    • gleichgestellte kommunale Unternehmen sind Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung, die einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen und bei denen weniger als 25 Prozent ihres Kapitals oder ihrer Stimmrechte direkt oder indirekt von einem oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden, sind ebenfalls antragsberechtigte KMU.

    Zudem gelten Branchenausschlüsse gemäß Art. 1 De-minimis-Verordnung und Art. 1 Abs. 3 AGVO.

    Für Ausgangs- und Umsetzungsberatungen ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 60 % als Festbetragsfinanzierung möglich. Gefördert werden für erstmalige Ausgangsberatung bis zu 15 Beratertage, für Umsetzungsberatung bis zu 5 Beratertage.

    Für Investitionsvorhaben ist ein Fördersatz von bis zu 60 % und ein Zuschuss von maximal 300.000 Euro möglich. Je nach Höhe der Gesamtinvestitionssumme ist die Art der Antragstellung unterschiedlich: Bis zu 200.000 Euro wird die Zuwendung über eine Pauschale als Festbetragsfinanzierung gewährt. Ab 200.000 Euro erfolgt die Zuwendung als Anteilsfinanzierung auf Ausgabenbasis.

    Für Demonstrationsvorhaben und damit verbundenen Machbarkeitsstudien sind Förderungen bis zu 60 % und ein Zuschuss von maximal 500.000 Euro möglich. Die Fördersätze ergeben sich in Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Investitionsvorhaben nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).

    GreenInvest Ress: Video-Kurzvorstellung

    Material- und Energiekosten im Unternehmen senken: Mit dem Förderprogramm GreenInvest Ress! Erfahren Sie mehr zu diesem Programm im Video der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA).

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