Erhalten Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Um in eine öffentlich geförderte Wohnung ziehen zu können, brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Diesen erhalten alle Haushalte, die ein bestimmtes Einkommen nicht überschreiten. Bei einer vierköpfigen Familie liegt die Einkommensgrenze zum Beispiel bei knapp 60.000 Euro Bruttojahreseinkommen. 

Den Wohnberechtigungsschein erhalten Sie in Ihrem Landratsamt. Mit unserem WBS-Rechner auf dieser Seite erfahren Sie, ob Sie einen Wohnberechtigungsschein beantragen können.

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