09.10.2018

Dürrehilfe 2018 - Anträge können jetzt gestellt werden

Dürregeschädigte Landwirte können ab heute ihre Anträge auf finanzielle Hilfen für besonders von der Dürre betroffene landwirtschaftliche Betriebe stellen. Das Antragsverfahren läuft bis zum 2. November 2018. Bis dahin müssen hilfebedürftige Landwirtinnen und Landwirte ihren vollständigen Antrag bei der Thüringer Aufbaubank abgeben.

Hier geht es zur Richtlinie und zu den Antragsunterlagen

Was wird gefördert

Mit der Dürrehilfe 2018 sollen durch die Dürresituation im Jahr 2018 in der Existenz gefährdete Unternehmen der Landwirtschaft unterstützt werden.

Wer wird gefördert

Landwirtschaftliche Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen, die in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse einschließlich Imkerei und Wanderschäferei tätig sind. Das Programm richtet sich an Kleinstunternehmen sowie kleine oder mittlere Unternehmen (KMU).

Wie viel wird gefördert

Es wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 50% des Schadens gewährt. Der Gesamtschaden wird um Versicherungszahlungen für Ernteausfälle, zweckgebundene Hilfen Dritter und aufgrund der Dürre nicht entstandene Kosten vermindert. Der erstattungsfähige Betrag des Unternehmens muss mehr als 2.500 EUR und kann höchstens 500.000 EUR betragen.

Hier geht es zur Richtlinie und zu den Antragsunterlagen


Zentrale der Thüringer Aufbaubank in Erfurt
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