dritter Förderaufruf zum Aufbau von Ladeinfrastruktur
Am Dienstag, dem 16. Juli 2024, startet der dritte Förderaufruf nach 2022 und 2023 zum Aufbau von Ladeinfrastruktur. Schwerpunkt ist diesmal der ländliche Raum. Bevorzugt werden Wettbewerbsbeiträge ausgewählt, wenn die Ladesäulen für möglichst viele Menschen im Alltag erreichbar sind, wie beispielsweise in dichtbesiedelten Wohnquartieren, an Einkaufsmöglichkeiten, Arbeitsstätten mit öffentlich zugängigen Parkplätzen oder Park&Ride-Parkplätzen, aber auch an touristischen Orten.
Minister Bernhard Stengele: „Viele Menschen haben Bedenken, dass sie ihr E-Auto nicht genau dann aufladen können, wenn es nötig ist, und da, wo sie leben und arbeiten. Ein dichtes Ladenetz im ländlichen Raum ist wichtig, um die Menschen von den vielen Vorteilen der klimafreundlichen E-Autos zu überzeugen, denn Strom zu tanken ist deutlich günstiger als Benzin und Diesel. Und auch die Anschaffungspreise der leisen und agilen Fahrzeuge werden immer konkurrenzfähiger. Deshalb ermöglichen wir Ladesäulen dort, wo sie gebraucht werden, im Alltag vor dem Mehrfamilienhaus und am Supermarkt ebenso wie direkt vor Freizeiteinrichtungen, öffentlichen Einrichtungen und auf zentralen Parkplätzen.“
Der Antragstellung ist ein Wettbewerbsverfahren vorgeschaltet. Wettbewerbsbeiträge können bis zum 15. September bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) gestellt werden. Die ausgewählten Beiträge werden dann aufgefordert, einen Antrag zu stellen. Gefördert werden sowohl Normalladepunkte mit bis zu 2.500 Euro als auch Schnellladepunkte bis 100 kW mit bis zu 10.000 Euro – maximal 60 Prozent der Kosten für Montage und Installation sowie der Niederspannungsanschluss und dazugehörige Pufferspeicher. Die Ladesäulen müssen mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.
Während der beiden vergangenen Förderaufrufe standen zusammen über 2,5 Mio. Euro zur Verfügung, diesmal werden über das Förderprogramm E-Mobil Invest des Umweltministeriums insgesamt 2 Mio. Euro bereitgestellt.
Zum Stand 1. Januar 2024 gab es in Thüringen 2.534 Ladesäulen, davon 1.736 Normal- und 798 Schnellladesäulen. Zum Vergleich: am 1.1.2023 waren es noch insgesamt 1.798 Ladesäulen, davon 1.297 mit normaler Ladegeschwindigkeit und 501 als Schnellladesäulen.
Hintergrund:
Für die Auswahl der eingereichten Anträge dient das Bedarfstool der NOW GmbH https://standorttool.de/ als Grundlage. Der Standort des geplanten Vorhabens muss einen Bedarf von „mittel“ (gelb) im Standorttool aufweisen. Anträge werden bevorzugt ausgewählt, wenn Ladepunkte in Verbindung mit mindestens einem der folgenden Kriterien aufgebaut werden:
- für dichtbesiedelte Wohnquartiere und für Mehrfamilienhäuser,
- an Orten mit Relevanz für die Nahversorgung (z.B. Gemeindezentrum, Schule, Supermärkte), oder an Arbeitsstätten mit öffentlich zugängigen Parkplätzen,
- an touristischen Orten, hierzu gehören auch Hotels, Gaststätten und Freizeiteinrichtungen, oder
- in enger räumlicher Nähe zu Mobilitätsstationen (Haltestellen/Bahnhöfe des ÖPNV oder Park&Ride-Parkplätzen bzw. Sharingstationen).
Für die Auswahl der eingereichten Wettbewerbsbeiträge dient das Bedarfstool der NOW GmbH https://standorttool.de/ als Grundlage. Der Standort des geplanten Vorhabens muss einen Bedarf von „mittel“ (gelb) im StandortTOOL aufweisen. Wettbewerbsbeiträge werden bevorzugt ausgewählt, wenn Ladepunkte in Verbindung mit mindestens einem der folgenden Kriterien aufgebaut werden:
- für dichtbesiedelte Wohnquartiere und für Mehrfamilienhäuser,
- an Orten mit Relevanz für die Nahversorgung (z.B. Gemeindezentrum, Schule, Supermärkte), oder an Arbeitsstätten mit öffentlich zugänglichen Parkplätzen,
- an touristischen Orten, hierzu gehören auch Hotels sowie touristisch genutzte Gaststätten und Freizeiteinrichtungen,
- in enger räumlicher Nähe zu Haltestellen/Bahnhöfen des ÖPNV, Park&Ride-Parkplätzen oder Sharingstationen