15.03.2022

Wirtschaftsministerium spricht Antragsstopp für „Digitalbonus Thüringen“ aus

Ab dem heutigen 15. März gilt für das Förderprogramm „Digitalbonus Thüringen“ ein Antragsstopp. Darüber hat Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee die Vertreter von Kammern und Verbänden gestern informiert. Grund ist die vom Thüringer Landtag verhängte Globale Minderausgabe, die in erheblichem Umfang auch den Haushalt des Thüringer Wirtschafts- und Wissenschaftsministeriums trifft. Mit dem Digitalbonus hat das Land bisher kleine und mittelständische Unternehmen, Handwerk, Handel und unternehmensnahe Dienstleister dabei unterstützt, sich digitaler aufzustellen und die dafür notwendige Hard- und Software zu beschaffen.

„Es ist sehr bedauerlich, dass wir den Digitalbonus in diesem Jahr nicht mehr fortführen können“, sagte Tiefensee. Das Programm sei als unbürokratisches und zielgenaues Förderinstrument bei den Unternehmen gut nachgefragt gewesen. Um die Globale Minderausgabe zu erfüllen, die der Landtag beschlossen hatte – allein für das Wirtschaftsministerium sind damit Ausgabenkürzungen in Höhe von mehr als 64 Millionen Euro verbunden –, sei es allerdings unumgänglich, die noch frei verfügbaren Landesmittel im Haushalt des Ministeriums zu kürzen bzw. zu strecken.

Für den Digitalbonus hatte das Wirtschaftsministerium in diesem Jahr rund vier Millionen Euro im Haushalt eingeplant. Diese Summe muss nun um 2,5 Millionen Euro verringert werden. Von den verbleibenden 1,5 Millionen Euro sind 1,4 Millionen Euro bereits durch Förderzusagen an Unternehmen gebunden, so dass das Programm praktisch ausgeschöpft ist. Neue Förderanträge können damit nicht mehr bedient werden. Ob der Digitalbonus im kommenden Jahr wieder starten könne, sei angesichts des prognostizierten Haushaltsvolumens derzeit fraglich, sagte der Minister. Ein ähnliches Vorgehen wird auch bei anderen Förderprogrammen notwendig werden.

Der Digitalbonus Thüringen war im Juli 2018 gestartet. Förderfähig sind Investitionsausgaben von mittelständischen Betrieben in die Anschaffung von IT-Technik, Softwareprogrammen sowie Ausgaben zur Migration und Portierung von IT-Systemen. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent bei einer maximalen Zuschusshöhe von 15.000 Euro je Vorhaben. Im Oktober 2021 war das Programm auch für das Gastgewerbe und die Veranstaltungsbranche geöffnet worden. Insgesamt wurden aus dem Programm bis heute 837 Unternehmen gefördert. Dafür hat das Land rund 9,38 Millionen Euro an Zuschüssen bereitgestellt. Die förderfähigen Investitionen in die Digitalisierung von Prozessen, Produkten und Dienstleistungen lagen zum Stichtag 28. Februar 2022 bei 21,64 Millionen Euro. Aktuell liegen 52 vollständige Förderanträge mit einem Zuschussbedarf von 618.000 Euro vor, die nur noch teilweise bedient werden können.

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