18.09.2015

NEU: Außenwirtschaftsförderung neu justiert

Ab sofort können bei der Thüringer Aufbaubank Anträge auf einen anteiligen Zuschuss des Freistaates Thüringen sowie EFRE-Mittel im Rahmen der „Richtlinie zur einzelbetrieblichen Außenwirtschaftsförderung“ gestellt werden.
Hierbei handelt es sich um eine neue Richtlinie, die es kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft ermöglichen soll, neue Absatzmärkte im Ausland zu erschließen. Sie gilt zudem für Angehörige wirtschaftsnaher Freier Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen.
Gefördert wird die Beteiligung an internationalen Messen im Ausland und Messen in Deutschland. Voraussetzung ist, dass die Messen in der „AUMA-Messedatenbank Deutschland“ als Messen mit der AUMA-Kategorie "international" gekennzeichnet sind
Weiterhin können Maßnahmen zur Kontaktanbahnung und –vermittlung zu ausländischen Geschäftspartnern gefördert werden, z.B. Unternehmensreisen oder Kontaktmessen im Ausland. In Verbindung mit einem der vorgenannten Punkte kann darüber hinaus die Erstellung unternehmens- und produktspezifische Werbematerialien in mindestens einer Fremdsprache gefördert werden.
Die Zuschüsse werden als Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt.


Zentrale der Thüringer Aufbaubank in Erfurt
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