07.02.2007

Hinweise zu anstehenden Änderungen in der Technologieförderung

1. "neue" Richtlinien des Landes
Ab 01. Januar 2007 gilt der neue Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation.
Die Richtlinien des Landes Thüringen
- Einzelbetriebliche Technologieförderung
- Förderung wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen
- Förderung von Verbundprojekten
- Förderung des Technologietransfers
werden derzeit auf den neuen Gemeinschaftsrahmen abgestimmt bzw. neu gefasst.
Über das Inkrafttreten der neuen Regelungen werden wir Sie hier im News-Bereich und auf den jeweiligen Seiten zu den entsprechenden Förderprogrammen aktuell informieren.
2. neue EFRE-Periode mit geänderten Regelungen
Am 01. Januar 2007 begann das 3. Operationelle Programm (Teil EFRE) der EU und damit die EU-Förderperiode 2007 - 2013.
Im Zuge der Förderperiode 2007 - 2013 hat die EU neue Verordnungen und geänderte Durchführungsbestimmungen erlassen, die sich auf die Durchführung aller Förderprogramme der Technologieförderung auswirken werden.
Wir werden Sie hier im News-Bereich und auf den jeweiligen Seiten zu den entsprechenden Förderprogrammen aktuell und zeitnah über alle Änderungen informieren.
Zu den Programmen:
Einzelbetriebliche Technologieförderung
Förderung wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen
Förderung des Technologietransfers
Zentrale der Thüringer Aufbaubank in Erfurt
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