30.04.2009

Fördererleichterungen durch Kleinbeihilfen

Beihilferechtliche Erleichterungen in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise
-Anwendung der "Bundesregelung Kleinbeihilfen" in den Förderprogrammen der TAB-
Thüringer Unternehmen können in den Jahren 2009 und 2010 mit 500.000 Euro je Unternehmen statt 200.000 Euro insgesamt mehr Förderung erhalten als bisher. Das hat die Europäische Kommission der Bundesrepublik Deutschland mit der "Bundesregelung Kleinbeihilfen" genehmigt. Der Freistaat nutzt diese Kleinbeihilfenregelung, um den Auswirkungen der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Unternehmen in Thüringen entgegenzuwirken.
Auf Grundlage der Kleinbeihilfenregelung, dem Erlass des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit vom 03.04.2009 und der Änderung der Richtlinie im Förderprogramm "Thüringen-Kapital" können durch die Thüringer Aufbaubank ab sofort bis zum 31.12.2010 Kleinbeihilfen gewährt werden.
Die wichtigsten Voraussetzungen und Bedingungen für die Gewährung von Kleinbeihilfen haben wir für Sie in einem Kundeninformationsblatt zusammengestellt.
Bei der Beantragung von Zuschüssen und Darlehen der Thüringer Aufbaubank muss das begünstigte Unternehmen künftig angeben, ob es neben De-minimis-Beihlfen auch bereits Kleinbeihilfen erhalten hat. Die neue Kleinbeihilfen- und De-minimis-Erklärung wird den Anträgen der Thüringer Aufbaubank beigefügt.
Die aktuellen Antragsformulare einschließlich der "Kleinbeihilfen- und De-minimis-Erklärung" finden Sie im Internet in der Rubrik "Förderprogramme A-Z" unter dem jeweiligen Programmnamen.
Für Fragen und weitere Informationen stehen Ihnen unsere Kundencenter sowie unsere Mitarbeiter der Wirtschaftsförderung Zuschuss und der Wirtschaftsförderung Kredit gern zur Verfügung.
Zentrale der Thüringer Aufbaubank in Erfurt
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