Digitalbonus Thüringen

Hinweis

Mit Wirkung vom 25.04.2023 wurden die Fördergrundsätze im Programm aktualisiert. Unternehmen, die bereits eine Förderung im Digitalbonus Thüringen erhalten haben, sind ab sofort zu einer zweiten Antragstellung berechtigt. Die Pressemitteilung des TMWWDG finden Sie hier

Mit dem Digitalbonus werden kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung von Betriebsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen oder bei der Steigerung der Informationssicherheit im Unternehmen unterstützt.

Förderprogrammdetails

Die Förderung hat das Ziel, kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung zu unterstützen.

Förderfähig sind zum Vorhaben gehörende Ausgaben für IuK-Software und IuK-Hardware einschließlich Ausgaben für Leistungen externer Dienstleister zur Migration und Portierung von IT-Anwendungen und IT-Systemen.

Gefördert werden Digitalisierungsvorhaben in den Bereichen:

1.) Digitalisierung von Betriebsprozessen, vor allem:

  • Intelligente Vernetzung der Enterprise-Resource-Planning-Systeme (ERP) und Produktionssysteme, insb. an das Manufacturing Execution System (MES) – Echtzeiterfassung
  • Einführung von Enterprise-Resource-Planning-Systemen (ERP) oder Manufacturing Execution Systemen (MES)
  • Implementierung eines Dokumenten-Management-Systems (DMS) inklusive notwendiger Server- und Netzwerkstrukturen
  • Einbindung von cyber-physischen Systemen in die Produktion
  • Einführung medienbruchfreier (Produktions-) Systeme
  • Integration von Customer-Relationship-Management-Systemen (CRM) an das MES
  • Einführung von Mensch-Maschinen-Interaktion in der Produktion, wie bspw. Datenbrillen, Touchscreens, Cobots (kollaborative Roboter)
  • Integration mobiler Betriebsgeräte in die Produktionssteuerung
  • Einführung eines digitalen Abbilds
  • Implementierung additiver Fertigungsverfahren, z. B. 3D-Druck
  • Aufbau der Infrastruktur zur Erhebung und Analyse großer Datenmengen/ Big-Data-Anwendungen
  • Integration digitaler Workflows mit Lieferanten und Kunden (e-commerce/ e-procurement)

2.) Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen, vor allem:

  • Einführung von predictive-maintenance-Anwendungen, z. B. Fernwartung
  • Einführung produktbegleitender und/oder Anwendungssteuerungssoftware
  • Einführung datenbasierter Dienstleistungen
  • Anwendung von (digitalen) Standards und Normen

3.) Einführung oder Verbesserung von Informations- und Datensicherheitslösungen

  • Implementierung eines Informations- und/oder Datensicherheitskonzeptes
  • Initialisierung der Nutzung von Cloudtechnologien

Für eine Förderung werden Vorhaben ausgewählt, bei denen die Ausgaben zu einem nicht unerheblichen Digitalisierungsfortschritt im Betriebsprozess bzw. im Produkt- und Dienstleistungsportfolio des Unternehmens führen oder die Informationssicherheit des Unternehmens wesentlich verbessern.

Mit der Antragstellung muss ein Konzept eingereicht werden, das das Vorhaben beschreibt und den erwarteten Digitalisierungsfortschritt für das Unternehmen verdeutlicht.

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere Verarbeitendes Gewerbe, unternehmensnahe Dienstleistungen, Baugewerbe, Handwerk und Handel), im Gastgewerbe, der Veranstaltungswirtschaft (ohne Freizeitwirtschaft) sowie wirtschaftsnahe Freiberufler*innen.

Zu den wirtschaftsnahen Freien Berufen im Sinne Ziffer 2.2. der Richtlinie Thüringen-Invest gehören die Freien technischen und naturwissenschaftlichen Berufe und Designer*innen. Zu den unternehmensnahen Dienstleistungen zählen Leistungen, die überwiegend von Unternehmen nachgefragt werden; insbesondere Leistungen, die produktbegleitend oder dem Produktionsprozess vor- /nachgelagert sowie prozessbegleitend sind.

Folgende Bereiche sind von der Förderung ausgeschlossen:

  • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Nebenerwerbsunternehmen
  • Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand (Beteiligung ab 25 Prozent)
  • Unternehmen, an deren Förderung kein öffentliches Interesse besteht
  • eingetragene Vereine, auch wenn sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten
  • Bauträger*innen
  • Flughafeninfrastruktur
  • Unternehmen der Energie- und Wasserversorgung
  • Betriebe der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und der Aquakultur sowie des Bergbaus
  • Unternehmen des verarbeitenden Ernährungsgewerbes soweit bei der Herstellung/ Verarbeitung Produkte entstehen, die Bestandteil von Anhang I des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sind.
    Ausnahme: KMU des Fleischerhandwerkes sind förderfähig, sofern Zuschüsse für das Vorhaben nicht aus ELER-Mitteln gewährt werden. Ausgaben in die Schlachtung werden nicht gefördert.
  • Aus- und Weiterbildungseinrichtungen
  • Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
  • rechts- und wirtschaftsberatende Unternehmen und Freiberufler*innen
  • großflächige Einzelhandelsvorhaben (Verkaufsraumfläche > 800 qm; gilt nicht für die Branche Handel mit Kraftfahrzeugen)
  • Vermittlungs- bzw. Makler*innengewerbe (z. B. Reisebüros, Agenturen, Immobilienbüros)
  • im medizinischen/sozialen Bereich tätige Unternehmen und Freiberufler*innen (z.B. Apotheken, Pflegeberufe, medizinische Fußpflege)
  • Unternehmen der Freizeitwirtschaft (z. B. Diskotheken, Spielhallen, Fitnesscenter, Saunen, Solarien, Reiseveranstalter*innen, Kinos)
  • Vermietungs- und Verpachtungsleistungen
  • Backshops (mit Ausnahme von Filialen klassischer Bäckereihandwerksbetriebe)
  • Callcenter
  • Detekteien
  • Personenbeförderung

Weitere Voraussetzungen (Auszug):

  • Das Vorhaben ist zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden.
  • Die Gesamtfinanzierung ist gesichert (Vorlage einer Durchfinanzierungsbestätigung).
  • Das Vorhaben ist grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen.
  • Je Unternehmen können im Digitalbonus Thüringen maximal zwei Anträge gestellt werden.

Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000 Euro.

Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen und dürfen grundsätzlich 150.000 Euro nicht übersteigen.

Die Förderung wird als sogenannte De-minimis-Beihilfe gewährt.

Je Unternehmen können im Digitalbonus Thüringen maximal zwei Anträge gestellt werden.

Zuwendungsfähige Ausgaben sind:

  • Ausgaben für die zur Umsetzung des Vorhabens notwendige Hard- und Software
  • Ausgaben für die Leistungen externer Dienstleister

Im Bewilligungszeitraum anfallende Lizenz-, Nutzungs- und Systemservicegebühren sind für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten förderfähig.

Nicht förderfähig sind Ausgaben und Aufwendungen für:

  • die Mehrwertsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigung
  • Eigenleistungen
  • gebrauchte Wirtschaftsgüter
  • reine Ersatzbeschaffungen für bereits vorher im Unternehmen verwendete Systeme
  • Wirtschaftsgüter, die über Leasing, Mietkauf oder Lieferantendarlehen finanziert werden
  • Leistungen und Wirtschaftsgüter, die von verbundenen oder sonst wirtschaftlich, rechtlich oder personell verflochtenen Unternehmen (einschließlich aller Unternehmen, an denen mit den Gesellschaftern verwandte Personen, Ehepartner der Gesellschafter oder mit Gesellschaftern in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft lebende Personen Anteil halten bzw. in einer Unternehmensbeziehung stehen) erbracht bzw. hergestellt oder erworben werden
  • die Anschaffung von bereits allgemein gebräuchlicher digitaler Grundausstattung, z.B. Standard-Hardware, wie PCs, Laptops, Tablets, Smartphones ohne eindeutigen Projektbezug, Fax, Scanner, Beamer oder Bildschirme
  • Standard-Software, wie übliche Betriebssysteme, Bürosoftware oder Buchhaltungssysteme
  • herkömmliche Webseiten zur Unternehmens- und Produktpräsentation
  • herkömmliche Online-Marketing-Maßnahmen, wie Suchmaschinenoptimierung, Display-Advertising, Content-Marketing und E-Mail-Marketing
  • Einführung von Social-Media-Kommunikationskonzepten, etc.

Ebenfalls nicht gefördert werden Ausgaben/Ausgabenbestandteile, die bereits in anderen Förderprojekten vollständig bzw. anteilig bezuschusst wurden bzw. werden.

Hinweis zu den Downloads

Um eine korrekte Funktionsweise beim Öffnen und im Druck der PDF-Dokumente zu gewährleisten, speichern Sie bitte die hier bereitgestellten PDF-Dokumente auf Ihrem Computer ab und ergänzen Sie im gespeicherten Dokument die erforderlichen Daten. Dafür empfehlen wir die Nutzung des Adobe Reader oder eine andere nicht in den Browser integrierte PDF-Software.

Downloads

Richtlinie / Fördergrundsätze

Digitalbonus Thüringen: Richtlinie pdf 266.5 KB
Kundenbetreuung der Thüringer Aufbaubank (auf dem Bild sehen Sie fünf Mitglieder des Beratungsteams)
Kontakt