Billigkeitsleistungen zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr - Richtlinie Deutschlandticket ÖPNV Thüringen 2023
Die Anträge zur Richtlinie Deutschlandticket ÖPNV Thüringen 2023 sind bis spätestens 30. September 2023 bei der Thüringer Aufbaubank zu stellen. Bitte senden Sie Ihren vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag inkl. der Anlagen auf dem Postweg an die Thüringer Aufbaubank und digital an deutschlandticket@aufbaubank.de.
Die Billigkeitsleistungen sind ein finanzieller Ausgleich an die Empfänger im Freistaat Thüringen, deren Ausgaben in den Monaten Mai bis Dezember 2023 aufgrund der Einführung des Deutschlandtickets durch den Rückgang der Fahrgeldeinnahmen oder Ausgleichszahlungen aus allgemeinen Vorschriften im Vergleich zum Referenzzeitraum des Jahres 2019 nicht durch Einnahmen aus Fahrgeldern und vor dem 1. Mai 2023 geregelten und nicht die Umsetzung des Deutschlandtickets betreffenden Ausgleichszahlungen gedeckt werden können.