Corona-Nothilfe für Printverlage

Ein Zuschuss für Printverlage im Medienbereich:
Die Nothilfe bietet finanzielle Unterstützung für gemeinnützige und gewerbliche Printverlage und soll helfen, Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abzumildern.

Förderprogrammdetails

Den Zuschuss erhalten gemeinnützige und gewerbliche Printverlage, die im Zuge der Corona-Krise deutliche Umsatzeinbußen im Bereich der Werbeeinnahmen verzeichnen mussten und müssen, als Nothilfe. Durch Zahlungen als Beitrag zu den betrieblichen Fixkosten soll ihre wirtschaftliche Existenz gesichert werden.

Grundlage für die Förderung ist der Nachweis eines Liquiditätsengpasses für den Zeitraum
01. August 2020 bis 31. Dezember 2020.

Antragsberechtigt sind gemeinnützige und gewerbliche Printverlage des Medienbereiches für ihre Betriebsstätte in Thüringen, die bis zum 31. Dezember 2019 nicht in Liquiditätsschwierigkeiten waren, aber danach in Folge des Ausbruchs der Corona-Pandemie in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind.

Die Verlage müssen einen Werbeumsatzverlust von mindestens 35 Prozent nachweisen - kumuliert für die Monate März bis August 2020 im Vergleich zum Mittelwert der Vergleichsmonate in den Jahren 2018 und 2019.

Die Antragsformulare sind schriftlich bei der Thüringer Aufbaubank unter info@aufbaubank.de anzufordern. Eine Antragstellung ist bis zum 15. Oktober 2020 möglich. Zu diesem Zeitpunkt müssen die Antragsunterlagen im Original und rechtskräftig unterzeichnet bei der Thüringer Aufbaubank eingegangen sein. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

(1) Die Höhe der Nothilfe entspricht der Finanzierungslücke, die sich aus den laufenden Kosten der Antragstellerin oder es Antragsstellers nach Abzug aller verfügbarer Einnahmen (z.B. Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb, Zuwendungen, andere Fördermittel, sonstige Corona-Soforthilfen, Kurzarbeitergeld, Stornogebühren, andere Entgelte) ergibt.

(2) Maßgeblicher Zeitraum für den Erhalt der Nothilfe ist der 1. August 2020 bis 31. Dezember 2020, für den der Printverlag einen Liquiditätsengpass nachweisen muss. Ein Liquiditätsengpass liegt vor, wenn die fortlaufenden Einnahmen voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten aus den laufenden Personal- und Sachkosten in dem genannten Zeitraum zu zahlen.

(3) Die maximale Höhe der Nothilfe beträgt 15.000 Euro pro Monat und Betriebsstätte in Thüringen.

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