Corona-Hilfe ÖPNV Thüringen 2022
Die Anträge für das Jahr 2022 sind von den Verkehrsunternehmen und Aufgabenträgern spätestens bis zum 30. September 2022 vorzulegen.
Maßgebend zur Fristwahrung ist der schriftliche Eingang des Antrages bei der Thüringer Aufbaubank.
Der Antrag ist vollständig auszufüllen. Bitte drucken Sie den gesamten Antrag aus und senden ihn unterschrieben zusammen mit den Anlagen auf dem Postweg an die Thüringer Aufbaubank (TAB) mit folgender Adresse:
Thüringer Aufbaubank
Bereich Wirtschafts- und Innovationsförderung
Postfach 900244
99105 Erfurt
und
eingescannt per E-Mail an: oepnv-rettungsschirm@aufbaubank.de.
Bitte beachten Sie bei der Übersendung per E-Mail, dass die Dateigröße von 15 MB nicht überschritten wird, anderenfalls ist eine Zustellung nicht gesichert. Ggf. übersenden Sie die Unterlagen in mehreren E-Mails.
Mithilfe der Richtlinie werden öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 und dem temporär eingeführten 9-Euro-Ticket im Freistaat Thüringen (Richtlinie Corona-Hilfe ÖPNV Thüringen 2022) gewährt.