Corona: Informationen zur Schlussabrechnung
Nach Ablauf des Förderzeitraums sind Empfänger*innen der Corona-Hilfsprogramme verpflichtet, eine Schlussabrechnung bzw. Endabrechnung zu stellen. Wir geben einen Überblick, wie die Schlussabrechnung zum jeweiligen Hilfsprogramm funktioniert und welche Fristen gelten.
Das Wichtigste zuerst
- Die Fristen für die Schlussabrechnungen der Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen wurden verlängert.
- Die Schlussabrechnungen für die Pakete 1 (Überbrückungshilfen I bis III; November-/Dezemberhilfe) und 2 (Überbrückungshilfe III Plus/IV) können nun bis zum 31. Oktober 2023 eingereicht werden. Darüber hinaus kann bis zum vorgenannten Termin eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt werden
- Die Verlängerung gilt nicht für den Endabrechnungen der Neustarthilfen, die bereits seit längerem abgeschlossen sind.