Coronavirus: Aktuelle Informationen für Unternehmen

Der befristete Beihilferahmen der EU für die staatlichen Coronahilfen ist zum 30.06.2022 ausgelaufen. Anträge für Corona-Hilfen können nicht mehr gestellt werden. Nach Ablauf des Förderzeitraums sind Empfänger*innen der Corona-Hilfsprogramme verpflichtet, eine Schlussabrechnung bzw. Endabrechnung zu stellen. 

    Das sollten Unternehmen und Selbstständige in Thüringen wissen:

    aria-label="Endabrechnung der Corona-Hilfsprogramme" Endabrechnung der Corona-Hilfsprogramme

    Endabrechnung der Corona-Hilfsprogramme

    Wir geben einen Überblick, wie die Endabrechnung funktioniert und welche Fristen gelten.

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    Häufige Fragen und Antworten zur Soforthilfe 2020

    Sie haben ein Schreiben zur Corona-Soforthilfe erhalten? Wir haben viele Fragen und die Antworten dazu noch einmal für Sie bereit gestellt.

    Wie erfolgt die Endabrechnung?

    Im Video erhalten Sie einen Überblick, wie die Abrechnung der Corona-Hilfen funktioniert. Weiterführende Informationen zum Prozess und geltende Fristen, erfahren Sie hier.

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