Coronavirus: Aktuelle Informationen für Unternehmen
Wir geben einen Überblick, welche Wirtschaftshilfen zur Verfügung stehen und wie die Endabrechnung funktioniert. Die Seite wird aktualisiert, wenn es Neuerungen gibt.
Das Wichtigste in Kürze:
- Der befristete Beihilferahmen der EU für die staatlichen Coronahilfen ist zum 30.06.2022 ausgelaufen. Erstanträge in der Neustarthilfe 2022 und der Überbrückungshilfe können nicht mehr gestellt werden.
- Die Bewilligungsverfahren für gestellte Anträge laufen weiter.
- Änderungsanträge zur Kontoverbindung oder Fehlerkorrektur konnten direkt oder über prüfende Dritte bis zum 30. September 2022 beantragt werden.
- Die Überbrückungshilfen I bis III sowie die November- und Dezemberhilfen werden gemeinsam in einem Paket abgerechnet. Die Endabrechnung kann bereits über das Antragsportal eingereicht werden.
- Anfallende Rückzahlungen müssen bis zum 31. Dezember 2022 zurückgezahlt werden.