Coronavirus: Aktuelle Informationen für Unternehmen
Der befristete Beihilferahmen der EU für die staatlichen Coronahilfen ist zum 30.06.2022 ausgelaufen. Anträge für Corona-Hilfen können nicht mehr gestellt werden. Nach Ablauf des Förderzeitraums sind Empfänger*innen der Corona-Hilfsprogramme verpflichtet, eine Schlussabrechnung bzw. Endabrechnung zu stellen.