Ukraine-Krieg: Maßnahmen des Bundes im Überblick

Wir geben einen Überblick über die Maßnahmen der Bundesregierung für vom Kriegsgeschehen betroffene Unternehmen. Die Seite wird bei Neuigkeiten regelmäßig aktualisiert.

Überblick über die Maßnahmen des Bundes:

  • Mit dem Energiekostendämpfungsprogramm können energie- und handelsintensive Unternehmen einen Zuschuss zu ihren gestiegenen Erdgas- und Stromkosten erhalten.
  • Weiteres Absicherungsinstrument (Margining) sichert Liquidität von Unternehmen, die an den Terminbörsen mit Strom, Erdgas und Emissionszertifikaten handeln.
  • KfW-Sonderprogramm UBR: Unternehmen aller Größenklassen können Zugang zu zinsgünstigen haftungsfreigestellten Krediten erhalten.
  • Bund-Länder-Bürgschaftsprogramm: Unternehmen, die nachweislich vom Ukraine-Krieg betroffen sind, können seit 29. April 2022 Anträge stellen.

Übersicht: Welche Maßnahmen für wann und was?

Stand: 01.10.2022

Energiekostendämpfungsprogramm

Energiekostendämpfungsprogramm

Wer wird gefördert?energie- und handelsintensive Unternehmen
Was wird gefördert?

Bezuschusst wird ein Anteil der zusätzlichen Erdgas- und Stromkosten von Februar bis Dezember 2022, soweit sich der Preis im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021 mehr als verdoppelt hat.

Der Anteil bemisst sich in drei Stufen nach der Betroffenheit der Unternehmen:

  • 30 % der Preisdifferenz (Fördersatz) und bis zu 2 Millionen Euro erhalten Unternehmen, die einer energie- und handelsintensiven Branche zu den Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) angehören und mind. 3 % Energiebeschaffungskosten nachweisen.
  • 50 % der Preisdifferenz und bis zu 25 Millionen Euro erhalten Unternehmen, die die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllen und zudem einen Betriebsverlust in dem jeweiligen Monat aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen. Nach den Vorgaben des TCF wird für die Berechnung des Betriebsverlusts das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen ohne einmalige Wertminderungen (EBITDA) herangezogen. Die Förderung darf nicht 80 % des Betriebsverlusts übersteigen.
  • 70 % der Preisdifferenz und bis zu 50 Millionen Euro erhalten Unternehmen aus den in Anhang 1 des TCF gelisteten 26 besonders betroffenen Sektoren (u. a. Chemie, Glas, Stahl, Metalle, Keramik), die sämtliche zuvor genannte Voraussetzungen erfüllen.
Wie wird bezuschusst?
  • Seit September 2022 werden maximal 70% der Menge Erdgas und Strom berücksichtigt, die das Unternehmen im gleichen Vorjahreszeitraum verbraucht hat.
  • In einfach gelagerten Fällen kann eine erste Abschlagszahlung i.H.v. 80% schon innerhalb von wenigen Wochen nach Antragstellung – auch für erst zukünftig erwartete Kosten – ausgezahlt werden.
  • Durch eine strikte Bonusverzichtsregel für die Geschäftsleitung wird sichergestellt, dass nur die Unternehmen ihre Kosten vergemeinschaften, die sich in einer wirklichen Notlage befinden.
Wie funktioniert die Antragstellung?Die Antragstellung ist über das ELAN-k2 Online-Portal der BAFA möglich. Mehr Informationen zum Antragsprozess finden Sie hier.


Margining-Finanzierungsinstrument

Margining-Finanzierungsinstrument
Wer wird gefördert?Unternehmen, die an den Terminbörsen mit Strom, Erdgas und Emissionszertifikaten handeln
Was wird gefördert?Finanziert werden Sicherheitsleistungen aus Margining-Verpflichtungen des Unternehmens oder seiner Konzerngesellschaften aus Kontrakten

  • für Strom und Erdgas mit Bezug zum deutschen Spotmarkt oder für physische Lieferungen von Strom und Gas weitgehend in oder nach Deutschland; sowie
  • für Strom, Erdgas und Emissionszertifikate: zur Risikoabsicherung von Beschaffung, Lieferungen, Produktion weitgehend in oder nach Deutschland oder für die Compliance mit dem EU ETS für Stromproduktion weitgehend in Deutschland.
Spekulative Positionen werden nicht finanziert.
Welche Zugangsvoraussetzungen gelten?Es gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
  • Margining-Forderungen müssen aufgrund außerordentlich hoher Preisniveau- und Preisvolatilitätssteigerungen auf den Energiemärkten entstanden sein.
  • Die Versorgungssicherheit der Bundesrepublik Deutschland muss ohne Kreditgewährung gefährdet sein.
  • Dem Unternehmen ist eine anderweitige Finanzierung nicht möglich. Positives Ergebnis einer Bonitätsprüfung und Fortführungsprognose; es darf sich nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten im beihilferechtlichen Sinne handeln.
Welche Konditionen gelten?Der Zinssatz orientiert sich an dem EU-Referenzzinsschema, ergänzt um eine variable Zins-Komponente. Der Zinssatz wird entsprechend der Bonität festgelegt, jedenfalls wird aber ein Aufschlag auf den Marktzins vereinbart. Mehr Informationen zu den Konditionen finden Sie hier.
Welche Befristung gibt es?
Eine Unterzeichnung von Darlehensverträgen ist bis 31.12.2023 möglich; Kreditlaufzeiten sind bis 30.04.2024 möglich.


KfW-Sonderprogramm UBR/ Konsortialfinanzierung

KfW-Sonderprogramm UBR

KfW-Sonderprogamm UBR - Konsortialfinanzierung
Wer wird gefördert?

kleine, mittelständische und große Unternehmen sowie freiberuflich Tätige

kleine, mittelständische und große Unternehmen sowie freiberuflich Tätige
Was wird gefördert?

Investitions- und Betriebsmittelkredite. Die KfW gewährt die Förderung für alles, was für unternehmerische Tätigkeiten notwendig ist:

  • Investitionen: Anschaffungen (Maschinen und Ausstattung)
  • Betriebsmittel: alle laufenden Kosten (Miete, Gehälter, Warenlager etc.)
  • Übernahmen und Beteiligungen

Investitions- und Betriebsmittelkredite. Die KfW gewährt die Förderung für alles, was für unternehmerische Tätigkeiten notwendig ist:

  • Investitionen: Anschaffungen (Maschinen und Ausstattung)
  • Betriebsmittel: alle laufenden Kosten (Miete, Gehälter, Warenlager etc.)
  • Übernahmen und Beteiligungen
Welche Zugangsvoraussetzungen gelten?

Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren durch:

  • Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
  • nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
  • nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte
  • Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus
  • besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil mindestens 3% vom Jahresumsatz 2021).

Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren durch:

  • Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
  • nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
  • nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte
  • Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus
  • besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil mindestens 3% vom Jahresumsatz 2021).
Welche Konditionen gelten?

Kredite mit folgenden Eigenschaften:

  • max. 6 Jahre Laufzeit
  • bis zu 2 tilgungsfreie Anlaufjahre
  • Zinsbindung für die gesamte Laufzeit

Je Unternehmen können Kreditbeiträge bis zu 100 Mio. Euro beantragt werden. Durch Risikoübernahme der KfW (bis zu 80 Prozent) wird ein leichterer Kreditzugang ermöglicht.

Mehr Informationen zu Konditionen, Laufzeiten und Zinssätzen finden Sie hier.

Konsortialfinanzierung mit folgenden Eigenschaften:

  • max. 6 Jahre Laufzeit
  • Risikoanteil der KfW beträgt 70%
  • KfW-Finanzierungsanteil liegt i.d.R. bei mind. 25 Mio. Euro

Mehr Informationen zu Konditionen, Laufzeiten und Zinssätzen finden Sie hier.

Welche Befristung gibt es?

Das KfW-Kreditprogramm ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet.

Das KfW-Kreditprogramm ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet.

Bund-Länder-Bürgschaftsprogramm

Großbürgschaftsprogramm

erweiterte Programme der Bürgschaftsbanken

Wer wird gefördert?

Unternehmen ab 20 Mio. Euro Bürgschaftsbedarf in strukturschwachen Regionen und ab 50 Mio. Euro Bürgschaftsbedarf außerhalb strukturschwacher Regionen

kleine und mittlere Unternehmen mit einem Bürgschaftsbedarf bis zu 2,5 Mio. Euro

Was kann verbürgt werden?

Es können Betriebsmittel- und Investitionskredite verbürgt werden.

Hinweis: Die Entscheidung über den Antrag erfolgt erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung. Hierzu befindet sich die Bundesregierung in Gesprächen mit der EU-Kommission (Pressemitteilung vom BMWK vom 03.05.2022)

Befristung: Die erweiterten Fördermöglichkeiten gelten befristet für Anträge, die bis zum 31.12.2022 gestellt werden.

Es können Betriebsmittel- und Investitionskredite verbürgt werden.

Hinweis: Die Entscheidung über den Antrag erfolgt erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung. Hierzu befindet sich die Bundesregierung in Gesprächen mit der EU-Kommission (Pressemitteilung vom BMWK vom 03.05.2022)

Befristung: Die erweiterten Fördermöglichkeiten gelten befristet für Anträge, die bis zum 31.12.2022 gestellt werden.

Welche Zugangsvoraussetzungen gelten?

Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren durch:

  • Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
  • nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
  • nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte
  • Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus
  • besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil mindestens 3% vom Jahresumsatz 2021).

Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren durch:

  • Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
  • nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
  • nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte
  • Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus
  • besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil mindestens 3% vom Jahresumsatz 2021).

Welche Konditionen gelten?

Die Bürgschaftsquote beträgt in der Regel 80 Prozent, in besonders betroffenen Einzelfällen bis zu 90 Prozent.

Die Bürgschaftsquote beträgt max. 80 Prozent.

Welche Befristung gibt es?

Die erweiterten Großbürgschaftsprogramme ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet.

Die erweiterten Programme der Bürgschaftsbanken sind bis zum 31. Dezember 2022 befristet.


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