Eigenheim in Thüringen: Förderung für Familien

Sie sind auf der Suche nach einem Eigenheim für ihre Familie? Egal ob Neubau oder der Erwerb einer Bestandsimmobilie - Der Thüringer Kinder-Bauland-Bonus unterstützt Familien auf dem Weg ins neue Eigenheim. Die Förderung kann außerdem mit anderen öffentlichen Mitteln, wie Darlehen, Zulagen und Zuschüssen kombiniert werden.

Das Wichtigste in Kürze: Thüringer Kinder-Bauland-Bonus

Wenn Sie selbstgenutzten Wohnraum kaufen möchten, dann nutzen Sie die Förderung über den Kinder-Bauland-Bonus. Gefördert werden Maßnahmen, für die im Zeitraum ab Inkrafttreten der Richtlinie bis zum 30. November 2022 die Beurkundung des notariellen Kaufvertrages stattgefunden haben. Auch der Neubau eines Eigenheims ist für Maßnahmen förderfähig, für die im Zeitraum vom 2. August 2022 bis 30. November 2022 eine Baugenehmigung vorliegt.

Wer wird gefördert?Was wird gefördert?Wie viel Förderung?

Familien
(Ehepaare, aktuell bzw. künftig in einer Hausgemeinschaft lebende Paare
oder Lebenspartner*innen mit mindestens einem Kind)

  • erstmaliger Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum
  • erstmaliger Neubau einer selbstgenutzen Wohneinheit

Zuschuss von einmalig 2.500 Euro je Kind

So funktioniert die Antragstellung:

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Antrag online ausfüllen (im Bild: kleines Icon mit Antragsymbol und Maussymbol)

1. Antrag erstellen

Sie füllen Ihren Antrag online über das TAB-Portal aus.

zum TAB-Portal
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Prüfung (Icon)

2. Prüfung Ihrer Angaben

Im TAB-Portal werden Ihre Angaben automatisiert auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Anschließend drucken Sie den Antrag aus und senden ihn an die TAB. Bitte beachten Sie: Ihr ausgefüllter Antrag wird nicht gespeichert und kann nach Schließung der Website nicht erneut aufgerufen werden.

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Antrag (Icon)

3. Antrag absenden

Der vollständige und unterzeichnete Antrag inklusive aller geforderten Anlagen (Kaufvertrag, Kindergeldbescheinigung mit aktuellem Zahlungsnachweis) muss bis zum 9. Dezember 2022 postalisch eingegangen sein.

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Prüfung / Bearbeitung (Icon)

4. Prüfung

Der Antrag wird durch die TAB geprüft.

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Auszahlungsantrag (Icon)

5. Zuwendungsbescheid

Nach positiver Prüfung erhalten Sie den Zuwendungsbescheid.

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Auszahlung (Icon)

6. Auszahlung

Wenige Tage nach Versand des Zuwendungsbescheids zahlt die TAB den Zuschuss in einer Summe aus.

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Unter dem gemeinsamen Dach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden Maßnahmen für mehr Energieeffizienz und der Einsatz von erneuerbaren Energien gefördert. Die Investitionsanreize sollen entscheidend dazu beitragen, die Energie- und Klimaziele 2030 im Gebäudesektor zu erreichen.

Die Bundesförderung umfasst drei Teilprogramme:

  • Sanierung oder Neubau von Wohngebäuden
  • Sanierung oder Neubau von Nichtwohngebäuden
  • Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden

Die Förderung kann darüber hinaus sowohl von Privatpersonen als auch von Kommunen, Unternehmen und gemeinnützigen Einrichtungen beantragt werden.

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