08.07.2020

COVID 19: Corona-Überbrückungshilfe des Bundes startet

Thüringen bietet zusätzliche Unterstützung für Soloselbständige und Dienstleistungsbranchen an

Das zentrale Internetportal zur Information, Registrierung und Antragstellung für die Corona-Überbrückungshilfe des Bundes ist unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de ab sofort freigeschaltet. Ab heute können sich Steuerberater*innen oder Wirtschaftsprüfer*innen, die für die Unternehmen die Anträge einreichen müssen, auf der Seite registrieren. Das haben Bund und Länder heute in einer gemeinsamen Pressemitteilung mitgeteilt.

Beantragen können die Überbrückungshilfe Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige freier Berufe bis Ende August 2020 für maximal drei Monate (Juni bis August). Die Antragstellung erfolgt über eine*n Steuerberater*in, Wirtschaftsprüfer*in oder vereidigte*n Buchprüfer*in in einem vollständig digitalisierten Verfahren. Wesentliche Zugangsvoraussetzung zur Förderung ist, dass der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen ist. Die Überbrückungshilfe wird dann als anteiliger Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten gezahlt, sofern die Umsatzausfälle weiterhin mindestens 40 Prozent betragen. Die maximale Förderung beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beläuft sich der maximale Erstattungsbetrag auf 9.000 Euro für drei Monate, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten auf 15.000 Euro für drei Monate.

Zwei zusätzliche Förderangebote für Thüringen 

„Die Corona-Überbrückungshilfe schließt an die Soforthilfe an, die auch in Thüringen entscheidend dazu beigetragen hat, die Existenz Tausender Unternehmen und Soloselbständiger zu sichern“, sagte Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee weiter. Thüringen werde das Bundesprogramm als eines von wenigen Bundesländern auch diesmal ergänzen – und zwar um zwei zusätzliche Förderangebote:

  1. Besonders betroffene Dienstleistungsbranchen (wie z.B. das Hotel- und Beherbergungsgewerbe, das Gastgewerbe, die Reise- und Veranstaltungsbranche, Reisebüros, Reiseveranstalter*innen, Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter*innen, Sportdienstleister*innen, sonstige Unterhaltungs- und Erholungsdienstleister*innen, Saunas, Solarien, Bäder etc.) sollen entsprechend den Beschlüssen des Thüringer Landtags zum Thüringer Mantelgesetz bereits ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent förderfähig sein. Die Umsatzschwelle des Bundes wird damit für diese Branchen aus Landesmitteln um zehn Prozentpunkte abgesenkt. Dafür stehen bis zu 65 Millionen Euro zur Verfügung.

  2. Außerdem sollen in Thüringen Soloselbständige, die die Zugangsvoraussetzungen zum Bundesprogramm erfüllen, zusätzlich einen Zuschuss zu den Lebenserhaltungskosten in Höhe von 1.180 Euro monatlich für maximal zwei Monate im Geltungszeitraum Juni bis August 2020 erhalten. Dafür stehen bis zu 20 Millionen Euro zur Verfügung.

„Der Schutzschirm für die Wirtschaft bleibt stabil – und in Thüringen ist er nach wie vor weiter aufgespannt als in vielen anderen Bundesländern“, so der Thüringer Wirtschaftsminister. Das Land stehe zu seinem Wort, die Unternehmen in der momentan schwierigen Situation nicht allein zu lassen. „Das Land und insbesondere die Thüringer Aufbaubank stehen in den Startlöchern, um die Anträge schnell zu bearbeiten und die Fördermittel zügig auszuzahlen“, so Tiefensee. Das schließe die zusätzlichen Landeshilfen ein, die auf die Förderlogik des Bundes abgestimmt seien.

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