02.01.2007

Neue GA-Richtlinie des Freistaates Thüringen ab 2007

In Thüringen gilt ab 1. Januar 2007 eine neue Förderrichtlinie für die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA). Ziel der GA-Förderung ist es insbesondere, eine moderne, technologieorientierte Wirtschaftsstruktur mit wettbewerbsfähigen Unternehmen und dauerhaften Arbeitsplätzen zu schaffen.
Zukünftig gilt landesweit ein einheitlicher Fördersatz - die bisherige Trennung in A-und B-Fördergebiete fällt weg. Die Europäische Union hat für die nächste Förderperiode 2007 bis 2013 die maximal möglichen Subventionswerte neu definiert.
Neue maximale Subventionswerte
Kleine Unternehmen mittlere Unternehmen große Unternehmen
50 % 40% 30%
Der maximale Subventionswert kann durch Kumulierung verschiedener Förderprogramme (z.B. GA kombiniert mit der Investitionszulage) erreicht werden.
Basis-Fördersätze
In der GA gelten folgende Basisfördersätze:
Kleine Unternehmen mittlere Unternehmen große Unternehmen
12,5% 10 % 10%
Zuschläge zum Basisfördersatz
Der Basisfördersatz kann bei Investitionen mit strukturpolitischem Interesse um bis zu 15 Prozent aufgestockt werden. Die Berechnung der Zuschläge erfolgt über ein Zuschlagssystem mit vier verschiedenen Kriterien.
Übergangsbestimmungen
Die Richtlinie gilt für alle Bewilligungen ab 01.Januar 2007 soweit die nachfolgenden Übergangsbestimmungen keine andere Regelung treffen.
Für Förderanträge, die vor dem 25. Oktober 2006 (Veröffentlichung von Teil II des 36. GA-Rahmenplanes) gestellt wurden, gilt Folgendes:
a) Bei Investitionen in den B-Fördergebieten dürfen die Förderhöchstsätze der bis 31. Dezember 2006 gültigen GA-Richtlinie nicht überschritten werden.
b) Sofern mit den Investitionen begonnen wurde, bevor ein Bestätigungsschreiben der Thüringer Aufbaubank vorlag, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt werden, können die Anträge nur bis zum 30. Juni 2007 bewilligt werden.
Die Basis-Fördersätze sowie die Zuschläge zum Basisfördersatz gelten für alle ab 1.Januar 2007 gestellten GA-Anträge.
Gern beraten Sie unsere Kundencenter zur neuen GA-Förderung.
Link: Klassifikation der Unternehmen (KMU-Definition)
Link: Zuschlagssystem der GA-Förderung
Zentrale der Thüringer Aufbaubank in Erfurt
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