17.01.2019

Zinsloser Breitbandkredit verlängert

Die zinslose Zwischenfinanzierung der Landesfördermittel zum Breitbandausbau wurde bis 30. Juni 2019 verlängert.

Im Rahmen der Breitbandinitiative von Bund und Land wurden erhebliche Fördergelder zum Breitbandausbau für die Kommunen bereitgestellt. Die bewilligten Vorhaben befinden sich nun sukzessive in Ausschreibung bzw. Umsetzung. Um die Umsetzung der Maßnahmen zu unterstützen, bietet die TAB ein zinsloses Kommunaldarlehen zur Zwischenfinanzierung der Landesfördergelder an.

Breitbandkredit: Die wichtigsten Eckpunkte in der Übersicht

Darlehensart:

endfälliges Darlehen

Auszahlung:

zu 100 % in einer Tranche

Laufzeit/Zinsbindung:

bis max. 31.12.2021

Endkreditnehmersatz:

0,0 % p.a.

Auszahlungsvoraussetzungen:

  • kommunalrechtliche Genehmigung der Kreditaufnahme
  • Haushaltssatzung
  • Zuwendungsbescheid zur Breitbandförderung von Bund und Land

Verwendungszweck:

Zwischenfinanzierung der Landesfördermittel zum Breitbandausbau gemäß Zuwendungsbescheid.

Antragstellung:

Vom 01.01.2019 – 30.06.2019 direkt bei der TAB

Begünstigte:

Thüringer Kommunen und Landkreise, die einen Zuwendungsbescheid aus der Bundes-/Landesförderung erhalten haben

Sollten Sie einen Bedarf haben, die bewilligten Fördergelder zwischen zu finanzieren, dann sprechen Sie uns gern an:

Abteilung Öffentliche Kunden
Tel. 0361 7447 132 oder -209
oek@aufbaubank.de

Zentrale der Thüringer Aufbaubank in Erfurt
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