25.05.2020

Corona Soforthilfe: Antragsfrist ist der 31. Mai 2020

Der Zuschuss wird zur Überwindung einer existenzgefährdenden Wirtschaftslage gewährt, die durch die Corona-Krise vom Frühjahr 2020 entstanden ist. Sie können Ihren Antrag bis zum 31. Mai 2020 stellen. Dies gilt auch für eine mögliche Aufstockung zur Bundeshilfe, sollten Sie Ihren Antrag auf Soforthilfe vor dem 2. April 2020 gestellt haben .

Schritt-für-Schritt durch den Soforthilfe-Antrag

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