07.07.2020

Neu: Förderung für Lastenfahrräder in Thüringen

Umweltministerin Anja Siegesmund stellt gestern eine neue Förderrichtlinie für Lastenräder vor. Damit wird erstmals in Thüringen der Kauf der klimafreundlichen Transport-Alternative zum Auto unterstützt.

„Die Einsatzmöglichkeiten für Lastenräder sind vielseitig und enorm praktisch: Den Wochenendeinkauf nach Hause bringen, die Kinder in Krippe oder Kindergarten chauffieren oder Produkte zur Kundschaft liefern. Die rollenden Klimaschützer sind sauber, leise und erhöhen so die Lebensqualität in den Innenstädten“, so die Ministerin bei der Vorstellung. Weil nicht jeder ständig ein Lastenrad brauche, gebe es für Sharing-Initiativen, das Teilen eines Rades durch eine Vielzahl an Nutzenden, einen extra Bonus, so Siegesmund weiter.

Ob Liefer- oder Handwerksservice, Einkauf, Kinder-Taxi, Klein-Umzug: Beim Transport in der Stadt haben Lastenräder das Potenzial, ein Auto überflüssig zu machen. Der Markt bietet vielfältigste, kreative und praktische Modelle an. Im Vergleich zum Auto oder Lieferwagen sind sie spürbar günstiger in Anschaffung und Unterhalt - und ganz nebenbei noch gesund für Mensch und Umwelt. Auch für Firmen oder Gewerbetreibende können Lastenräder im täglichen Lieferverkehr eine praktische Alternative sein. Gerade für die sogenannte „letzte Meile“, die relativ kurzen Strecken zwischen den Stopps und Zieladressen, sind Lastenräder flexibler, kostengünstiger und schneller.

Der Fördersatz für ein Lastenrad liegt bei bis zu 40 Prozent, die Maximalbeträge variieren und sind an die Ausführung des Rades gekoppelt.

Dabei unterscheidet die Richtlinie drei Arten von Cargo-Bikes:

  • Lastenrad
  • Lastenpedelec
  • Lasten-S-Pedelec

Lastenräder haben keine Unterstützung durch einen Elektromotor. Beim Lastenpedelec hingegen unterstützt ein Elektromotor bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h, wenn aktiv in die Pedale getreten wird. Ein Lasten-S-Pedelec hat einen Elektromotor, der unabhängig von der Trittleistung unterstützt. Die Räder erreichen damit eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h. Für dieses Kleinkraftrad ist der Führerschein der Klasse AM nötig. Unterstützung gibt es auch für den Kauf von Anhängern und Abstell-Möglichkeiten wie Fahrradständer oder Unterstände. Wichtig: Vor dem Kauf muss eine Förderzusage vorliegen. Nach dem Kauf eingereichte Förderanträge können nicht berücksichtigt werden.

Zentrale der Thüringer Aufbaubank in Erfurt
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