Werkzeugbau-Kredit

Der Werkzeugbau-Kredit kann flexibel eingesetzt werden - zum Beispiel zur Finanzierung von Grundstücken, Maschinen, Digitalisierungsvorhaben und vieles mehr. Der maximale Finanzierungsbetrag liegt bei 5.000.000 Euro.

    Die Antragstellung erfolgt über Ihre Hausbank.

      Förderprogrammdetails

      Gründen und Wachsen (GuW) im Thüringer Werkzeugbau

      Mitfinanziert werden u. a.:

      • Grundstückskäufe
      • Werkzeuge, Maschinen
      • Digitalisierungsvorhaben
      • Materialeinkauf
      • Entwicklungskosten
      • Fremdleistungen

      Mit dem Werkzeugbau-Kredit unterstützen wir Vorhaben von Unternehmen der Werkzeugbaubranche mit Sitz oder Betriebsstäte in Thüringen, den Anteilserwerb an solchen Unternehmen durch natürliche Personen im Rahmen einer tätigen Beteiligung sowie Vorhaben von Freiberufler*innen.

      Mit dem Werkzeugbau-Kredit können bis zu 100 Prozent der Investitionskosten bzw. laufenden Betriebsausgaben finanziert werden.
      Der Wergzeugbau-Kredit wird im Rahmen des Programms GuW Thüringen zugesagt.

      Finanzierungsbetrag:

      • maximaler Finanzierungsbetrag: 5.000.000 Euro

      Laufzeiten:

      • 3 oder 5 Jahre, davon bis zu 1 Jahr tilgungsfrei, Festzins für die gesamte Laufzeit
      • 8 oder 10 Jahre, davon bis zu 2 Jahre tilgungsfrei, Festzins für die gesamte Laufzeit
      • 12,15 oder 20 Jahre, davon bis zu 2 Jahre tilgungsfrei, Festzins für die ersten 10 Jahre

      Auszahlung:

      • 100 %

      Zins und Tilgung:

      • monatlich fällig

      Abruffrist:

      • 1 Jahr 

      Sondertilgungen:

      • jederzeit bei Zahlung eines Vorfälligkeitsentgeltes

      Bereitstellungsprovision:

      • 0,10 % p. M. (ab Zusage + 1 Monat + 2 Bankarbeitstage)

      Die Darlehen werden unter Berücksichtigung der Bonität der antragstellenden Person und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten mit einem individuellen Zinssatz zugesagt.
      Die jeweils gültigen Zinssätze sind auf unserer Internetseite unter www.aufbaubank.de/GuW Thüringen abrufbar.
      Die Darlehen stellen keine öffentliche Beihilfe dar und lassen sich daher beliebig mit anderen Förderangeboten kombinieren.

      Welche Sicherheiten sind zu stellen?
      Die Besicherung der Darlehen ist individuell mit der Hausbank zu vereinbaren. Die Hausbank kann zur Absicherung auch eine Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank Thüringen (BBT) oder bei uns (größenabhängig) beantragen.

      Ihre Antragstellung
      Anträge für den Werkzeugbau-Kredit können auf dem im Internet unter www.aufbaubank.de/GuW Thüringen bereitgestellten GuW-Thüringen-Antragsformular über Ihre Hausbank eingereicht werden. Ein Rechtsanspruch auf Darlehen aus dem Programm GuW Thüringen besteht nicht. Die Darlehensbewilligung erfolgt auf privatrechtlicher Grundlage.

      In einzelnen Förderkreditprogrammen ist eine Antragstellung ausschließlich über ein Kreditinstitut bzw. die Hausbank möglich. Die Grafik gibt einen Überblick, wie das „Hausbankprinzip“ funktioniert.

      Hinweis

      Der Kredit wird im Rahmen des Programms GuW Thüringen zugesagt. 

      Hinweis zu den Downloads

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      Downloads

      Kundenbetreuung der Thüringer Aufbaubank (auf dem Bild sehen Sie fünf Mitglieder des Beratungsteams)
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