Werkzeugbau-Kredit
Der Werkzeugbau-Kredit kann flexibel eingesetzt werden - zum Beispiel zur Finanzierung von Grundstücken, Maschinen, Digitalisierungsvorhaben und vieles mehr. Der maximale Finanzierungsbetrag liegt bei 5.000.000 Euro.
Der Werkzeugbau-Kredit kann flexibel eingesetzt werden - zum Beispiel zur Finanzierung von Grundstücken, Maschinen, Digitalisierungsvorhaben und vieles mehr. Der maximale Finanzierungsbetrag liegt bei 5.000.000 Euro.
Mitfinanziert werden u. a.:
Mit dem Werkzeugbau-Kredit unterstützen wir Vorhaben von Unternehmen der Werkzeugbaubranche mit Sitz oder Betriebsstäte in Thüringen, den Anteilserwerb an solchen Unternehmen durch natürliche Personen im Rahmen einer tätigen Beteiligung sowie Vorhaben von Freiberufler*innen.
Mit dem Werkzeugbau-Kredit können bis zu 100 Prozent der Investitionskosten bzw. laufenden Betriebsausgaben finanziert werden.
Der Wergzeugbau-Kredit wird im Rahmen des Programms GuW Thüringen zugesagt.
Die Darlehen werden unter Berücksichtigung der Bonität der antragstellenden Person und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten mit einem individuellen Zinssatz zugesagt.
Die jeweils gültigen Zinssätze sind auf unserer Internetseite unter www.aufbaubank.de/GuW Thüringen abrufbar.
Die Darlehen stellen keine öffentliche Beihilfe dar und lassen sich daher beliebig mit anderen Förderangeboten kombinieren.
Welche Sicherheiten sind zu stellen?
Die Besicherung der Darlehen ist individuell mit der Hausbank zu vereinbaren. Die Hausbank kann zur Absicherung auch eine Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank Thüringen (BBT) oder bei uns (größenabhängig) beantragen.
Ihre Antragstellung
Anträge für den Werkzeugbau-Kredit können auf dem im Internet unter www.aufbaubank.de/GuW Thüringen bereitgestellten GuW-Thüringen-Antragsformular über die Kreditinstitute eingereicht werden. Ein Rechtsanspruch auf Darlehen aus dem Programm GuW Thüringen besteht nicht. Die Darlehensbewilligung erfolgt auf privatrechtlicher Grundlage.
Der Kredit wird im Rahmen des Programms GuW Thüringen zugesagt.