Gefördert werden Investitionen von Weinbauunternehmen, die Rebflächen in Thüringen bewirtschaften.
Investitionsschwerpunkte sind dabei die Vermarktung und die Kellerwirtschaft.
Ziele des Programms:
Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Erhöhung des Wertschöpfungspotentials durch:
- Verbesserung der Vermarktungsmöglichkeiten
- Ausbau hochwertiger Weine
- Erhöhung der Ressourceneffizienz
Förderfähige Ausgaben:
- Errichtung oder Modernisierung von Verkaufs- und Präsentationseinrichtungen
- Investitionen in technische Anlagen und Geräte incl. Computersoftware im Bereich Logistik und Vermarktung
- Förderung von Aufwendungen für Ingenieur*innenleistungen sowie für Beratung, Betreuung von Investitionen, den Erwerb von Patentrechten und Lizenzen bis zu einem Höchstsatz von 12 % des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens
- Anschaffung von Holzfässern (Mindestnutzungsdauer 5 Jahre)
- Investitionen im Bereich der Kellerwirtschaft
Ersatzbeschaffungen sind nicht zuwendungsfähig.
Zuwendungsempfänger*innen sind natürliche und juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, die Rebflächen im Bundesland Thüringen bewirtschaften.
Die zu fördernde Vermarktungseinrichtung befindet sich in Thüringen.
Die antragstellende Person erreicht die gem. § 1 Abs. 2 des "Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)" genannte Mindestflächengröße von 2 ha.
Weiterhin müssen mindestens 4 Punkte bei der Erfüllung der zusätzlichen Anforderungen nach Anlage 7 des Antrages zum Stützungsprogramm erzielt werden.
Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 10.000,00 Euro.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden anteilig mit einem Zuschuss von bis zu 40 Prozent gefördert.