Thüringen-Kapital

Hinweis

22.12.2022 Die Förderung aus dem Programm endet am 31.12.2022.

Investitionen, Betriebsmittel, die Markteinführung neuer Produkte, Innovationen oder der Kauf von Unternehmensanteilen können über ein Nachrangdarlehen aus Thüringen-Kapital finanziert werden. Der Finanzierungsbetrag liegt zwischen 20.000 bis 200.000 Euro. 

Förderprogrammdetails

Investitionen, Betriebsmittel, die Markteinführung neuer Produkte, Innovationen oder der Kauf von Unternehmensanteilen können über ein Nachrangdarlehen aus Thüringen-Kapital finanziert werden.

Prüfen Sie hier die Finanzierungsmöglichkeit

Kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer*innen sowie Angehörige Freier Berufe mit positiven Marktchancen.

für Existenzgründer*innenfür bestehende Unternehmen
Voraussetzungen:
vollständig ausgefüllter Antrag der Unternehmenskonzept und -planung, Investitions- und Finanzplanung beinhaltet vollständig ausgefüllter Antrag, der Unternehmenskonzept und -planung, Investitions- und Finanzplanung beinhaltet
letzte beiden Jahresabschlüsse bzw. Einnahmen- Überschussrechnungen nebst letzter betriebswirtschaftlicher Auswertung. Summen- und Saldenlisten, Debitoren und Kreditorenaufstellungen, Auftragsbestand
Qualifikationsnachweis Qualifikationsnachweis
Selbstauskunft Selbstauskunft
ggf. ergänzende Unterlagen ggf. ergänzende Unterlagen

Ob eine Finanzierung über Thüringen-Kapital möglich ist, wird über ein Rating-Verfahren ermittelt. Für das Rating sind im Rahmen des Thüringen-Kapital-Antrages ein Fragenkatalog zu beantworten und verschiedene Anlagen zusammenzustellen.

Nicht finanziert werden:

  • Unternehmen, die keine Betriebsstätte in Thüringen haben
  • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Unternehmen, die keine De-minimis-Beihilfen gemäß Art.1 der De-minimis-Verordnung bzw. keine Beihilfen nach der Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gemäß Art. 1 erhalten können (dazu zählen insbesondere die Fischerei und Aquakultur, die landwirtschaftliche Primärproduktion)
  • Erwerb von Fahrzeugen für den gewerblichen Straßengüterverkehr
  • Sanierungen und Umschuldungen von Bankverbindlichkeiten
  • Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben


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Thüringen-Kapital ist kein klassisches Förderprogramm, sondern eine eigenkapitalähnliche Finanzierung. Der Antrag wird direkt bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) gestellt. Informationen erhalten Sie bei der Kundenbetreuung der TAB.

Die Konditionen:
Finanzierungsform: Nachrangdarlehen
Laufzeiten:
  • 10 Jahre, davon 6 Jahre tilgungsfrei;
  • 15 Jahre, davon 6 Jahre tilgungsfrei (ausschließlich für die fristenkongruente Finanzierung von Investitionsvorhaben)
  • außerplanmäßige (Teil-)Rückzahlungen durch die*den Darlehensnehmer*in sind nach Ablauf von 10 Jahren jederzeit möglich.
Finanzierungsbetrag: 20.000 bis 200.000 Euro
Sicherheiten: Bürgschaft der Inhaberin bzw. des Inhabers bzw. der Gesellschafter*innen
Zins u. Tilgung: zum Ende eines jeden Monats fällig, risikoabhängiger Festzins

Thüringen-Kapital-Darlehen werden auf Basis der De-minimis-Verordnung oder der Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) zugesagt.

Auf Basis der De-minimis-Verordnung können alle im Thüringen-Kapital förderfähigen Verwendungszwecke finanziert werden. Es sind dabei die nach der De-minimis-Verordnung geltenden maximalen Beihilfegrenzen von 200.000 Euro bzw. 100.000 Euro für Unternehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs im laufenden sowie in den zwei vorangegangenen Kalenderjahren zu berücksichtigen.

Auf Basis der AGVO können Investitionsfinanzierungen oder Finanzierungen an Unternehmen, die sich noch in den ersten fünf Jahren nach Unternehmensgründung befinden, zugesagt werden. Die maximalen Beihilfegrenzen der AGVO sind zu berücksichtigen. Diese belasten jedoch nicht die Beihilfegrenzen nach der De-minimis-Verordnung.

Grundsätzlich ist bei Beantragung von Darlehen auf Basis der AGVO der Antrag vor Beginn der Maßnahme bei der TAB zu stellen. Als Vorhabensbeginn/Beginn der Maßnahme gilt die Auslösung von verbindlichen Lieferungs- und Leistungsverträgen/Bestellungen. Alternativ ist es zur Wahrung der rechtzeitigen Antragstellung möglich, schriftlich zunächst einen separaten Beihilfeantrag bei der TAB vorzulegen. Der Beihilfeantrag steht als ausfüllbares Dokument unter Downloads bereit.

Reicht uns die Hausbank/Bank den Thüringen-Kapital-Antrag mit dem Formular "Übergabe Antrag durch die Hausbank/Bank" ein und wird dieser Antrag genehmigt, so zahlen wir der Hausbank/Bank für ihre Mitwirkung ein Entgelt in Höhe von 400 Euro.

Download-Archiv:

Ältere Dateien, wie Richtlinien oder allgemeine Darlehens- / Beteiligungsbestimmungen zum Programm Thüringen-Kapital, haben wir für Sie in unserem Download-Archiv zusammengestellt.


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Kundenbetreuung der Thüringer Aufbaubank (auf dem Bild sehen Sie fünf Mitglieder des Beratungsteams)
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