Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen oder der Wiedernutzung einer Brachfläche.
Zweck der Zuwendung ist es, die Wohneigentumsbildung zu stärken und die Wohnfunktion von leerstehenden oder vom Leerstand bedrohten Immobilien, für die ein erheblicher Sanierungsaufwand besteht und die sich in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil nach § 34 Absatz 1 Satz 1 BauGB befinden, durch geeignete Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Gleiches gilt für in der Vergangenheit für Wohnzwecke genutzte Brachflächen, die sich in einem Gebiet nach § 34 Absatz 1 Satz 1 BauGB befinden und die wieder diesem Zweck zugeführt werden.
Gefördert werden Haushalte, deren jährliches Haushalts-Bruttoeinkommen folgende Richtwerte nicht überschreitet:
1-Personen-Haushalt ca. 32.900 EUR
2-Personen-Haushalt ca. 49.300 EUR
3-Personen-Haushalt ca. 63.000 EUR
4-Personen-Haushalt ca. 76.800 EUR
5-Personen-Haushalt ca. 90.500 EUR
jede weitere Person 11.420 EUR
zusätzlich je Kind 2.285 EUR
Diese Angaben entsprechen einem Musterhaushalt. Daher kann je nach persönlichen Verhältnissen auch bei einem höheren Haushaltsbruttoeinkommen die Grenze eingehalten werden. Die Annahme des Antrags sowie die Prüfung der Einkommensgrenzen erfolgt durch die Thüringer Aufbaubank.
Fördervoraussetzungen:
- Erwerbsstichtag nach dem 31.12.2013
- Eigennutzung durch Antragsteller*innen/nahe
Familienangehörige
- (drohender) Leerstand/Brachfläche
- Modernisierungs-/Erstellungskosten mind. 50.000
EUR
- Bau- bzw. Maßnahmebeginn erst nach Bewilligung
- Objekt muss sich in einem Gebiet nach § 34 Absatz 1 Satz 1
BauGB
befinden
Der Objekt bezogene Zuschuss beträgt EUR 12.000 Grundbetrag zuzüglich Kinderzuschlag für
- das erste 1.000 Euro
- das zweite 2.000 Euro
- jedes weitere 3.000 Euro
zum Haushalt gehörende Kind.
Die Auszahlung erfolgt in Jahresraten gestaffelt über 10 Jahre hinweg.