Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen, Programmjahre 2018 bis 2020
Bitte beachten Sie!
Die Richtlinie zum Förderprogramm „ThürModR-Mietwohnungen“ ist zum 31.12.2020 ausgelaufen. Eine Antragstellung ist aktuell nicht möglich. Wenn das Förderprogramm neu aufgelegt werden sollte, informieren wir auf unseren Online-Kanälen darüber.
Eine Vielzahl von Wohnungen genügt zeitgemäßen Wohnansprüchen nicht. Um diesen Mangel zu beheben und zugleich Wohnraum dem Markt zu sozial verträglichen Mieten wieder zur Verfügung zu stellen, fördert das Land Thüringen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Die Förderung (Baudarlehen und Baukostenzuschuss) kann bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.