Was wird gefördert
Gründen und Wachsen (GuW) der Thüringer Werbe- und Kreativwirtschaft sowie MedienunternehmenMitfinanziert werden u. a.:
- Grundstückskäufe
- Bühnentechnik
- Ateliereinrichtung
- App-Entwicklung
- Firmenwert / Kundenstamm
- Werbematerial, Kooperationskosten, Lizenzen
Wer wird gefördert
Mit dem Kreativ-Kredit unterstützen wir Vorhaben von Kreativschaffenden, Werbetreibenden und Medien-Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstäte in Thüringen, den Anteilserwerb an solchen Unternehmen durch natürliche Personen im Rahmen einer tätigen Beteiligung sowie Vorhaben von Freiberuflern.Wie viel wird gefördert
Mit dem Kreativ-Kredit können bis zu 100 % der Investitionskosten bzw. laufenden Betriebsausgaben finanziert werden.Der Kreativ-Kredit wird im Rahmen des Programms GuW Thüringen zugesagt.
Finanzierungsbetrag:
- maximaler Finanzierungsbetrag: EUR 5.000.000
- 3 oder 5 Jahre, davon bis zu 1 Jahr tilgungsfrei, Festzins für die gesamte Laufzeit
- 8 oder 10 Jahre, davon bis zu 2 Jahre tilgungsfrei, Festzins für die gesamte Laufzeit
- 12,15 oder 20 Jahre, davon bis zu 2 Jahre tilgungsfrei, Festzins für die ersten 10 Jahre
- 100 %
- monatlich fällig
- 1 Jahr
- jederzeit bei Zahlung eines Vorfälligkeitsentgeltes
- 0,10 % p. M. (ab Zusage + 1 Monat + 2 Bankarbeitstage)
Die jeweils gültigen Zinssätze sind auf unserer Internetseite www.aufbaubank.de/GuW Thüringen abrufbar.
Die Darlehen stellen keine öffentliche Beihilfe dar und lassen sich daher beliebig mit anderen Förderangeboten kombinieren.
Welche Sicherheiten sind zu stellen?
Die Besicherung der Darlehen ist individuell mit der Hausbank zu vereinbaren. Die Hausbank kann zur Absicherung auch eine Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank Thüringen (BBT) oder bei der TAB (größenabhängig) beantragen.
Ihre Antragstellung
Anträge für den Kreativ-Kredit können auf dem im Internet unter www.aufbaubank.de/GuW Thüringen bereitgestellten GuW-Thüringen-Antragsformular über die Kreditinstitute eingereicht werden. Ein Rechtsanspruch auf Darlehen aus dem Programm GuW Thüringen besteht nicht. Die Darlehensbewilligung erfolgt auf privatrechtlicher Grundlage.
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