ILU - Teil D - Investitionen zur Diversifizierung (DIV)

Das Programm richtet sich an landwirtschaftliche Unternehmen in Thüringen, die zusätzliche - nicht-landwirtschaftliche - Einkommensquellen erschließen möchten. Die förderfähigen Ausgaben werden anteilig mit einem Zuschuss in Höhe von 25 Prozent gefördert.

Förderprogrammdetails

Gefördert werden Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen in nicht-landwirtschaftliche Aktivitäten zur Erschließung zusätzlicher Einkommensquellen.

Ziele des Programms:

  • Unterstützung einer nachhaltigen Existenz- und Einkommenssicherung bäuerlicher Betriebe in Gebieten, in denen die natürlichen und strukturellen Bedingungen langfristig keine marktfähige Produktion mehr ermöglichen
  • Förderung von Existenzgründungen im ländlichen Raum
  • Erhalt und Stärkung der ländlichen Wirtschaftskraft

Förderfähig sind folgende Ausgaben:

  • Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen
  • Erstanschaffung von neuen Maschinen und Anlagen im Rahmen der Erschließung zusätzlicher Einkommensquellen, einschließlich der notwendigen Computersoftware, bis zum marktüblichen Wert des Wirtschaftsgutes
  • Allgemeine Aufwendungen, z.B. für Architektur- und Ingenieur*innenleistungen, Baugenehmigungen, Beratung und Betreuung von baulichen Investitionen, Durchführbarkeitsstudien sowie den Erwerb von Patentrechten und Lizenzen (in begrenztem Umfang)

Bitte beachten Sie bei genehmigungsbedürftigen Baumaßnahmen die entsprechenden Anforderungen.

Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen der Landwirtschaft und des Gartenbaus, unabhängig ihrer Rechtsform, 

  • die mehr als 25 % ihrer Umsatzerlöse durch landwirtschaftliche Erzeugnisse erwirtschaften und die die Mindestgröße nach dem "Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte" (§ 1 Abs. 2 ALG) erreichen bzw. überschreiten oder
  • die als landwirtschaftlicher Betrieb unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen

Auch Inhaber*innen landwirtschaftlicher Einzelunternehmen, deren Ehegatten oder mitarbeitende Familienangehörige gemäß § 1 Abs. 8 ALG, die erstmalig eine selbständige Existenz in räumlicher Nähe zum landwirtschaftlichen Betrieb gründen oder entwickeln, sind förderwürdig.

Zusammenschlüsse und Kooperationen landwirtschaftlicher Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls gefördert werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? 

  • Investitionsort liegt in Thüringen
  • Belegung der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und der durchzuführenden Maßnahmen mit einem Investitionskonzept

Die förderfähigen Ausgaben werden anteilig mit einem Zuschuss in Höhe von 25 Prozent gefördert. 
Die Verordnung (EU) 1407/2013 zu De-minimis-Beihilfen ist zu beachten. Der Gesamtwert aller einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf 200.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren nicht übersteigen. 
Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 10.000 Euro.

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weitere Formulare und Hinweise

KMU - Informationsblatt pdf 349.8 KB
ILU - Erfassungsbogen DIV einfach pdf 518.2 KB
ILU - Erfassungsbogen DIV erweitert pdf 514.1 KB
Kundenbetreuung der Thüringer Aufbaubank (auf dem Bild sehen Sie fünf Mitglieder des Beratungsteams)
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