Gefördert werden Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen in Thüringen zur Stabilisierung und Entwicklung des ökologischen Landbaus.
Ziele des Programms:
Erhöhung des Anteils gem. EG-Ökoverordnung wirtschaftender landwirtschaftlicher Unternehmen durch:
- Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen
- Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten
- Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung
Förderfähig sind folgende Ausgaben:
- Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen
- Kauf von neuen Maschinen und Anlagen für die Innenwirtschaft, einschließlich der für den Produktionsprozess notwendigen Computersoftware, bis zum marktüblichen Wert des Wirtschaftsgutes
- Kauf von neuen, für den ökologischen Landbau benötigten Maschinen und Geräten für die Außenwirtschaft
- Allgemeine Aufwendungen, z.B. für Architektur- und Ingenieur*innenleistungen, Baugenehmigungen, Beratung und Betreuung von baulichen Investitionen, Durchführbarkeitsstudien sowie den Erwerb von Patentrechten und Lizenzen (in begrenztem Umfang)
Bitte beachten Sie bei genehmigungsbedürftigen Baumaßnahmen die entsprechenden Anforderungen.
Ökologisch wirtschaftende Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen der Landwirtschaft und des Gartenbaus, unabhängig ihrer Rechtsform,
- die mehr als 25 % ihrer Umsatzerlöse durch landwirtschaftliche Erzeugnisse erwirtschaften und die die Mindestgröße nach dem "Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte" (§ 1 Abs. 2 ALG) erreichen bzw. überschreiten oder
- die als landwirtschaftlicher Betrieb unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen
- Zusammenschlüsse und Kooperationen landwirtschaftlicher Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls gefördert werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
- Nachweis der Einführung oder Beibehaltung von ökologischen Produktionsverfahren im gesamten Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung
- Nachweis beruflicher Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebes
- Vorliegen einer Buchführung für mindestens drei Jahre unmittelbar vor Antragstellung
- Nachweis der erfolgreichen Entwicklung des Betriebes aus der Vorwegbuchführung jedoch auch Einhaltung der Prosperitätsgrenze an Hand des Betriebsratings (> 10 ≤ 40 Bewertungspunkte)
- Fortführung einer Buchführung (BMEL) für mindestens fünf Jahre
- Belegung der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und der durchzuführenden Maßnahmen mit einem Investitionskonzept
- Investitionsort liegt in Thüringen
- Einhaltung besonderer Anforderungen
Die förderfähigen Ausgaben werden anteilig mit einem Zuschuss gefördert:
- Bauliche Investitionen und Ausrüstungen von 40 %
- Erwerb von Geräten und Maschinen (Positivliste) sowie Erschließungsmaßnahmen von 20 %
Das förderfähige Investitionsvolumen beträgt maximal 2 Mio. Euro. Diese Obergrenze kann während der Förderperiode 2015-2020 einmal ausgenutzt werden.
Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 5.000 Euro.