ILU 2014 - Teil C - Investitionen zur Unterstützung des Ökologischen Landbaus (ÖkoInvest)

Gefördert werden Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen in Thüringen zur Stabilisierung und Entwicklung des ökologischen Landbaus. Die förderfähigen Ausgaben werden anteilig mit einem Zuschuss bis zu 40 Prozent je nach Vorhaben gefördert.

Förderprogrammdetails

Gefördert werden Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen in Thüringen zur Stabilisierung und Entwicklung des ökologischen Landbaus.

Ziele des Programms:

Erhöhung des Anteils gem. EG-Ökoverordnung wirtschaftender landwirtschaftlicher Unternehmen durch:

  • Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen
  • Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten
  • Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung

Förderfähig sind folgende Ausgaben:

  • Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen
  • Kauf von neuen Maschinen und Anlagen für die Innenwirtschaft, einschließlich der für den Produktionsprozess notwendigen Computersoftware, bis zum marktüblichen Wert des Wirtschaftsgutes
  • Kauf von neuen, für den ökologischen Landbau benötigten Maschinen und Geräten für die Außenwirtschaft
  • Allgemeine Aufwendungen, z.B. für Architektur- und Ingenieur*innenleistungen, Baugenehmigungen, Beratung und Betreuung von baulichen Investitionen, Durchführbarkeitsstudien sowie den Erwerb von Patentrechten und Lizenzen (in begrenztem Umfang)

Bitte beachten Sie bei genehmigungsbedürftigen Baumaßnahmen die entsprechenden Anforderungen.

Die Höhe des Budgets für Bewilligungen im Jahr 2024 beträgt für Teil C 1,0 Mio Euro (für Anträge zum Stichtag 31.12.2023).

Ökologisch wirtschaftende Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen der Landwirtschaft und des Gartenbaus, unabhängig ihrer Rechtsform,

  • die mehr als 25 % ihrer Umsatzerlöse durch landwirtschaftliche Erzeugnisse erwirtschaften und die die Mindestgröße nach dem "Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte" (§ 1 Abs. 2 ALG) erreichen bzw. überschreiten oder
  • die als landwirtschaftlicher Betrieb unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen
  • Zusammenschlüsse und Kooperationen landwirtschaftlicher Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls gefördert werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

  • Nachweis der Einführung oder Beibehaltung von ökologischen Produktionsverfahren im gesamten Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • Nachweis beruflicher Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebes
  • Vorliegen einer Buchführung für mindestens drei Jahre unmittelbar vor Antragstellung
  • Nachweis der erfolgreichen Entwicklung des Betriebes aus der Vorwegbuchführung jedoch auch Einhaltung der Prosperitätsgrenze an Hand des Betriebsratings (> 10 ≤ 40 Bewertungspunkte)
  • Fortführung einer Buchführung (BMEL) für mindestens fünf Jahre
  • Belegung der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und der durchzuführenden Maßnahmen mit einem Investitionskonzept
  • Investitionsort liegt in Thüringen
  • Einhaltung besonderer Anforderungen

Die förderfähigen Ausgaben werden anteilig mit einem Zuschuss gefördert:

  • Bauliche Investitionen und Ausrüstungen von 40 %
  • Erwerb von Geräten und Maschinen (Positivliste) sowie Erschließungsmaßnahmen von 20 %

Das förderfähige Investitionsvolumen beträgt maximal 2 Mio. Euro. Diese Obergrenze kann während der Förderperiode 2015-2020 einmal ausgenutzt werden.
Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 5.000 Euro.

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