Schaffung von eigengenutztem Wohnraum:
- Neubau und Ersterwerb (innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung) eines eigengenutzten Eigenheimes / einer eigengenutzten Eigentumswohnung vorrangig in den Programmgemeinden des Stadtumbauprogramms-Ost,
- Zweiterwerb eines vorhandenen Eigenheims (Bestandserwerb),
- Ausbau oder Erweiterung mit Baukosten von mindestens 25.000 Euro.
Neubau und Ersterwerb (innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung) eines Eigenheimes/Eigentumswohnung vorrangig in den Programmgemeinden des Stadtumbauprogramms-Ost .
Gefördert werden:
- Familien und andere Haushalte mit mindestens einem Kind (eine Schwangerschaftsbescheinigung zählt bereits),
- Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartner*in (LPartG) bis zum Ablauf des 10. Kalenderjahres nach dem Jahr der Eheschließung bzw. der Eintragung der Lebenspartnerschaft und bei denen keiner der Eheleute bzw. Lebenspartner*innen zum Zeitpunkt der Antragstellung das 40. Lebensjahr vollendet hat,
- Haushalte in denen mindestens ein Haushaltsmitglied lebt, das mit einem Grad von 50 oder mehr schwerbehindert ist.
Bei Bestandserwerb sowie Ausbau/Erweiterung:
- keine Einschränkungen hinsichtlich der im Haushalt lebenden Personen
Gefördert werden Haushalte, deren Einkommen die Grenzen des § 10 ThürWoFG um nicht mehr als 60 % überschreiten. Jährliches Haushaltsbruttoeinkommen (Richtwert):
1-Personen-Haushalt ca. 32.900 EUR
2-Personen-Haushalt ca. 49.300 EUR
3-Personen-Haushalt ca. 63.000 EUR
4-Personen-Haushalt ca. 76.800 EUR
5-Personen-Haushalt ca. 90.500 EUR
jede weitere Person 11.420 EUR
zusätzlich je Kind 2.285 EUR
Diese Angaben entsprechen einem Musterhaushalt. Daher kann je nach persönlichen Verhältnissen auch bei einem höheren Haushaltsbruttoeinkommen die Grenze eingehalten werden.
Die Antragsannahme und die Prüfung der Einkommensgrenzen erfolgt durch die Mitarbeiter*innen des zuständigen Landratsamtes / der kreisfreien Stadt, in dessen/deren Gebiet sich Ihre Immobilie befindet.
Fördervoraussetzungen:
- Darlehen vor Baubeginn oder Abschluss des Vertrages beantragen
- angemessene Eigenleistung, mindestens 15 % der Gesamtkosten, davon höchstens die Hälfte als Selbsthilfe möglich (Anerkennung hier bis maximal 30.000 Euro)
- Darlehen nicht in Kombination mit KfW-Wohneigentumsprogramm möglich
- Kombination mit anderen KfW- und kommunalen Fördermitteln, gfs. auch mit dem Thüringer Sanierungsbonus, möglich
Mit dem in der Regel nachrangig zu besichernden Darlehen, dessen Refinanzierung aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm 124 erfolgt, können Sie zinsgünstig die Eigenheimfinanzierung Ihrer Hausbank mit bis zu 100.000 Euro (mind. 10.000 Euro) ergänzen.
In Fällen, in denen die veranschlagten Gesamtkosten 60.000 Euro nicht übersteigen, ist das Darlehen erstrangig zu besichern.
Wir bieten mit Unterstützung des Freistaates Thüringen sowie der KfW folgende Konditionen:
- fester Zinssatz für 5 oder 10 Jahre (siehe Download/Konditionen)
- Tilgung 3,0 % jährlich zuzüglich ersparter Zinsen ab zweitem Jahr (Neufestsetzung nach Ende der Zinsfestschreibung)
- Die Thüringer Aufbaubank verbilligt die ohnehin schon günstigen Darlehen der KfW Förderbank zusätzlich.
Antragsweg: Ihren Darlehensantrag müssen Sie vor Baubeginn bzw. vor Abschluss eines Hauskaufvertrages beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt, in der Ihr Haus oder Ihre Wohnung liegt, stellen.
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